eine französische Studentin, die in Belgien studierte, wollte so viel Studiengebühren (nämlich keine) bezahlen wie ihre belgischen Kollegen und nicht mehr. Sie bekam im Zuge des Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH recht. Hätte die Studentin sich nicht an die EU-Kommission wenden können, mit der Bitte, dass diese ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien einleitet wird? Das Diskriminierungsverbot ist ausdrücklich im Art. 12 EGV geregelt. Der belgische Staat hat somit gegen den EG-Vertrag verstoßen, ein Vertragsverletzungsverfahren müsste somit doch auch möglich sein, oder nicht?
Hätte die
Studentin sich nicht an die EU-Kommission wenden können, mit
der Bitte, dass diese ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Belgien einleitet wird?
doch, hätte sie können.
Hat allerdings zwei Nachteile:
Erstens gibt es keinen Anspruch gegen die Kommission auf Einschreiten.
Es gibt aber einen Anspruch gegen die Gerichte, Fragen dem EuGH vorzulegen.
Zweitens müsste sie dann trotzdem noch gerichtlich gegen den Gebührenbescheid vorgehen (falls es im belgischen Verwaltungsrecht so wie im deutschen Recht eine Art von Bestandskraft gibt, was ich mal stark annehme).