Hallo alle zusammen, also da ist ein älteres Ehepaar, was ein unbebautes Grundstück besitzt. Er hat eine Tochter aus erster Ehe. Nun hat er Angst, dass seine jetzige Ehefrau die Tochter geldlich (nachträglich für den Verkauf des Grundstücks) abfinden muss. Oder könnten die beiden das Geld „verprassen“ und wenn denn der ERbfall eintritt, wird halt nur geschaut, was noch an Geld da ist - ist alles verbraucht, dann hat halt die Tochter Pech . oder?? Muss die Frau etwas zur Abfindung aufheben?? #
Danke schon mal für eure Antwort und ein schönes WE.
#Liebe Grüße in die Republik
Oder könnten die beiden das Geld „verprassen“
und wenn denn der ERbfall eintritt, wird halt nur geschaut,
was noch an Geld da ist - ist alles verbraucht, dann hat halt
die Tochter Pech . oder?? Muss die Frau etwas zur Abfindung
aufheben?? #
Wo steht geschrieben das man etwas vererben muss? Wenn das Geld verbraucht ist gehen die Erben halt leer aus!
ml.
solange der erblasser nicht tot ist, kann er mit seinem geld machen was er will, also blackjack, nutten und den rest verprassen.
wäre ja noch schöner wenn man sein eigenttum nicht durchbringen dürfte 
hth