Polizist tretet (mit voller absicht)

Flensburg

In einer polizei wache Tretet ein polizist mit absicht auf den fuß von collegen (grundlos)

Folgen: Harriss und angebrochen.

College erstattet anzeige mit zeugen anklage wird fallen gelassen…

ist das so das bullen ales dürfen oder warum ist das so…

die zeugen wurden nicht mal vorgeladen…

meine frage findet ihr das gerecht?..

und

gibt es noch andere möglichkeitgen gegegn den (polizisten) vorzugehen…

Freue mich auf antworten…

MfG Dennis

Hallo,

zumahl ich den geschilderten Fall sehr kuriös und abwegig finde werde ich mich mal äußern:wink:

Also eigentlich ist die Körperverletzung im Amt eine Straftat (§340 StGB) und wird somit im Grunde auch geahndet.

Sollte dieser Fall tatsächlich vorgekommen sein könnte ich es mir nur so erklären, dass der verletzte Kollege einen Strafantrag auf „normale“ Körperverletzung gestellt hat und diese Anzeige dann fallen gelassen hat. Komisch hierbei bleibt: Warum sollte ein Polizist einen Kollegen vorsätzlich verletzten??

MfG

Ich glaube er meint mit „Kollege“ einen Kumpel …

Gruss

Ich glaube er meint mit „Kollege“ einen Kumpel …

Ok, das wäre hinsichtlich des Ausgangs des Falles plausibler, allerdings auch misteriös, dass ein Polizist einen Kumpel verletzt.

Aber hierbei beziehe ich mich auf meinen ersten Beitrag, dass vermutlich eine Zivilklage wegen Körperverletzung (§223 StGB) vorlag und diese dann im späteren Verlauf vom Antragssteller wieder aufgehoben wurde.

Der Fall ist und bleibt banal.

MfG:wink:

Hallo

Ich glaube er meint mit „Kollege“ einen Kumpel …

Ok, das wäre hinsichtlich des Ausgangs des Falles plausibler,
allerdings auch misteriös, dass ein Polizist einen Kumpel
verletzt.

Nein nein, der Polizist tretet nicht seinen eigenen Kumpel, sondern den Kumpel des Fragestellers.

Die Frage müsste eigentlich lauten:
„Aaaalder, woißt du, war isch mit meina colläschee bei polisei, tritt das schawein meina colläschee auf da fuß und macht bruch“

SCNR :wink:

Gruß Wawi

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nein, ich glaube eher dass ein bergbauarbeiter getreten wurde.

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Hallo

Die Frage müsste eigentlich lauten:
„Aaaalder, woißt du, war isch mit meina colläschee bei
polisei, tritt das schawein meina colläschee auf da fuß und
macht bruch“

Ja, nee, ist klar. Was wäre nun die Antwort des Colläschen, wenn er selbst irgendeiner unbeteiligten Person (mit oder ohne Absicht) auf den Fuß getreten hätte?
Könnte das „haste halt gelitte, musste ebe dursch“ oder so ähnlich sein?

Gruß
Jörg Zabel

Tritt! Tritt! Tritt!

Flensburg

Bielefeld

College erstattet anzeige mit zeugen anklage wird fallen
gelassen…

Was heißt das? Kommt es zur Anklage? Wird eingestellt? Nach § 170 StPO? Nach § 153 StPO? Nach § 153a StPO?

ist das so das bullen ales dürfen

Nein.

oder warum ist das so…

gibt es noch andere möglichkeitgen gegegn den (polizisten)
vorzugehen…

Kommt auf die Beantwortung meiner Gegenfrage an.

tritt mit voller Absicht grundlos?
Hallo,

um den Sachverhalt eingehend zu beurteilen, müsste dieser ausführlicher geschildert werden. So wie er jetzt ist, kann kaum eindeutig Stellung bezogen werden.

Sollte der Beamte tatsächlich grundlos einer Person auf den Fuss getreten haben, ist er natürlich zu bestrafen. Evtl. ist sogar ein Strafverfahren eingeleitet worden, das aber mit Einstellung nach 153a StPO beendet wurde (ggf. gegen Geldbuße).
Es stellen sich mir einige Fragen. Warum waren denn die Personen auf der Wache? Gabe es vorher schon Gewalttätigkeiten? Wie hat sich der Vorgang den abgespielt? Wo stand der Geschädigte im Moment des Angriffs? Es ist eigentlich recht schwierig, einem Menschen, der vor einem steht, derart auf den Fuss zu treten, dass dessen Fuss verletzt wird. Es muss die Ferse auftreffen, um Wirkung zu erzeugen.
Ich habe eine sehr lange Erfahrung als SV-Ausbilder, eine Abwehrtechnik gegen Angriffe (wie z.B. Umklammerung von hinten) ist, mit der Ferse wuchtig auf den Fuss des anderen zu treten um dann weitere Techniken einzuleiten. Damit könnte durchaus eine Verletzung des Fusses erreicht werden. U.U. wäre also der Tritt gerechtfertigt.
Was ging also dem Tritt voraus?

gibt es noch andere möglichkeitgen gegegn den (polizisten) vorzugehen…

Sicher. Zivilrechtlich für Schadenersatz und Schmerzensgeld vorgehen.

Wenn der Tritt übrigens „grundlos“ geschah, dann käme m.E. nur Fahrlässigkeit in Betracht. Hätte der Beamte einen Grund gehabt zu treten - und wäre er auch noch so banal - hätte er vorsätzlich gehandelt. Aber ohne Grund…

Gruss

Iru

*Pruuuust* - ich weiß nicht ob ich Dir ein Sternchen geben soll oder einfach nur breit grinsen…
Also - einfach beides!
Dachsgruß

Hallo Wawi
ein dickes Sternchen von mir
Gruß Günter