zumahl ich den geschilderten Fall sehr kuriös und abwegig finde werde ich mich mal äußern:wink:
Also eigentlich ist die Körperverletzung im Amt eine Straftat (§340 StGB) und wird somit im Grunde auch geahndet.
Sollte dieser Fall tatsächlich vorgekommen sein könnte ich es mir nur so erklären, dass der verletzte Kollege einen Strafantrag auf „normale“ Körperverletzung gestellt hat und diese Anzeige dann fallen gelassen hat. Komisch hierbei bleibt: Warum sollte ein Polizist einen Kollegen vorsätzlich verletzten??
Ok, das wäre hinsichtlich des Ausgangs des Falles plausibler, allerdings auch misteriös, dass ein Polizist einen Kumpel verletzt.
Aber hierbei beziehe ich mich auf meinen ersten Beitrag, dass vermutlich eine Zivilklage wegen Körperverletzung (§223 StGB) vorlag und diese dann im späteren Verlauf vom Antragssteller wieder aufgehoben wurde.
Ok, das wäre hinsichtlich des Ausgangs des Falles plausibler,
allerdings auch misteriös, dass ein Polizist einen Kumpel
verletzt.
Nein nein, der Polizist tretet nicht seinen eigenen Kumpel, sondern den Kumpel des Fragestellers.
Die Frage müsste eigentlich lauten:
„Aaaalder, woißt du, war isch mit meina colläschee bei polisei, tritt das schawein meina colläschee auf da fuß und macht bruch“
Die Frage müsste eigentlich lauten:
„Aaaalder, woißt du, war isch mit meina colläschee bei
polisei, tritt das schawein meina colläschee auf da fuß und
macht bruch“
Ja, nee, ist klar. Was wäre nun die Antwort des Colläschen, wenn er selbst irgendeiner unbeteiligten Person (mit oder ohne Absicht) auf den Fuß getreten hätte?
Könnte das „haste halt gelitte, musste ebe dursch“ oder so ähnlich sein?
um den Sachverhalt eingehend zu beurteilen, müsste dieser ausführlicher geschildert werden. So wie er jetzt ist, kann kaum eindeutig Stellung bezogen werden.
Sollte der Beamte tatsächlich grundlos einer Person auf den Fuss getreten haben, ist er natürlich zu bestrafen. Evtl. ist sogar ein Strafverfahren eingeleitet worden, das aber mit Einstellung nach 153a StPO beendet wurde (ggf. gegen Geldbuße).
Es stellen sich mir einige Fragen. Warum waren denn die Personen auf der Wache? Gabe es vorher schon Gewalttätigkeiten? Wie hat sich der Vorgang den abgespielt? Wo stand der Geschädigte im Moment des Angriffs? Es ist eigentlich recht schwierig, einem Menschen, der vor einem steht, derart auf den Fuss zu treten, dass dessen Fuss verletzt wird. Es muss die Ferse auftreffen, um Wirkung zu erzeugen.
Ich habe eine sehr lange Erfahrung als SV-Ausbilder, eine Abwehrtechnik gegen Angriffe (wie z.B. Umklammerung von hinten) ist, mit der Ferse wuchtig auf den Fuss des anderen zu treten um dann weitere Techniken einzuleiten. Damit könnte durchaus eine Verletzung des Fusses erreicht werden. U.U. wäre also der Tritt gerechtfertigt.
Was ging also dem Tritt voraus?
gibt es noch andere möglichkeitgen gegegn den (polizisten) vorzugehen…
Sicher. Zivilrechtlich für Schadenersatz und Schmerzensgeld vorgehen.
Wenn der Tritt übrigens „grundlos“ geschah, dann käme m.E. nur Fahrlässigkeit in Betracht. Hätte der Beamte einen Grund gehabt zu treten - und wäre er auch noch so banal - hätte er vorsätzlich gehandelt. Aber ohne Grund…