Hallo, ich habe mal eine frage, müssen Läden um die ecke nicht eine Garantie geben nach dem sie ein Handy Repariert haben?
Laden verkauft alles… an Elektro Artikeln.
Mitarbeiter meint, die handys werden in irgent ein Werk geschickt… und somit muss keiner jamendem eine Garantie geben.
Geht so etwas? besagt das Deutsche Gesetzt nicht irgentetwas von Garantie zwang?
Danke
Geht so etwas? besagt das Deutsche Gesetzt nicht irgentetwas
von Garantie zwang?
Danke
Moin…
Soweit ich weiss, ist die Garantie gar nicht gesetzlich geregelt. Kann nicht jeder Hersteller oder Verkäufer soviel (oder so wenig) Garantie geben, wie er will ??
Bitte nicht zu verwechseln mit der Gewährleistung, die sehr wohl gesetzlich geregelt ist…
Hallo, ich habe mal eine frage, müssen Läden um die ecke nicht
eine Garantie geben nach dem sie ein Handy Repariert haben?
Nein, eine Garantie ist eine freiwillige Geschichte, meist vom Hersteller und kann an diverse Auflagen gebunden sein.
Da du aber eine Reparatur erwähnst, vermute ich eher, daß du nicht Garantie, sondern Gewährleistung meinst. Und die gibt es durch gesetzliche Regelung auch bei Reparaturen. http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html
Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Laden die Reparatur selbst ausführt oder einen Dienstleister damit beauftragt, der Vertragspartner ist für dich nur dieser Laden.
Wenn es sich jedoch um eine Reparatur außerhalb der Gewährleistungszeit im Rahmen einer freiwilligen Garantie des Hersteller handelt, muss man in den Garantiebestimmungen des Produktes nachschauen, da kann so allerhand frei geregelt sein.
Es kommt immer wieder vor, daß Händler aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht berechtigte Ansprüche des Käufers auf den Hersteller abwälzen wollen und selbst dabei keinen Finger krümmen.
Hallo, ich habe mal eine frage, müssen Läden um die ecke nicht
eine Garantie geben nach dem sie ein Handy Repariert haben?
Zur Verständnis:
Es werden gebrauchte Handys nach deren Reparatur / Aufarbeitung verkauft?
Oder geht es um Handys, welche zur Reparatur an einen Laden abgegeben wurden und nach erfolgter Reparatur abgeholt wurden?
Beispiel.
Man gibt sein Handy zur Reperatur. (Netzteil wie auch Datentransfer funktionieren nicht)
Handy hat kein Garantie… oder hat… Spielt ja keine rolle da es nicht Beim Hersteller sondern halt dem landen um die ecke rapariert wird.
Dann bekommt man sein handy, zahlt seine 45euro UND DANN
nach 1monat geht wieder die selbe stelle kaputt… der Mann im Laden sagt " Haben sie es mit gewalt versucht das Ladekabel reinzustecken"
Da antwortet man natürlich mit „Nein“
sagt der Mann im Laden " eine weitere Reperatur kommt nicht mehr in frage da 1. sie es bezahlen müssten 2.da die Hauptplatine jetzt kaputt ist"
auf die Begründung gewehrleistung antwortet der jenige mit " gehen sie doch zum anwalt"
Dann bekommt man sein handy, zahlt seine 45euro UND DANN
nach 1monat geht wieder die selbe stelle kaputt…
…
auf die Begründung gewehrleistung antwortet der jenige mit "
gehen sie doch zum anwalt"
Gewährleistung bedeutet nicht, dass etwas eine bestimmte Zeit halten muss. Es ist also zu beurteilen, ob nach der Reparatur der Mangel behoben war oder nicht. Das kann man aus der Entfernung schlecht, da müsste man genauer wissen, was da defekt war und wie es repariert wurde.
Im Zweifel muss aber der Kunde nachweisen, dass die erste Reparatur mangelhaft war. Ich bezweifle, dass er das ohne Gutachten kann.
Gruß
loderunner (ianal)