Kann eine Bußgeldstelle einen Gebührenbescheid ausstellen, ohne vorher den Betroffenen einen klar begründeten Vorwurf zu machen und die Möglichkeit zu dem Vorwurf sich zu aeussern? Wie viel Zeit nach dem Tag der “Tat“ hat die Behörde? Oder kann sie gleich
einen Gebührenbescheid erstellen ohne weitere vorige Untersuchungen.
In der Regel kommen Gebührenbescheide nicht von der Bußgeldstelle sondern nur Bußgeldbescheide werden da erstellt und versendet.
Vielleicht könntest du die Behörde genauer beschreiben. So wie ich jetzt lese könnte es von GEZ bis zum Bürgerbüro alles sein
.
Und Einspruch kann man gegen alles einlegen wenn man das Gefühl hat da läuft etwas net rechtens.
Lg Freezy89