Frau XYZ 2002 Ihre Kinder an den Ex verloren, und 2004 hat dieser dann Unterhalt Eingeklagt rückwirkend im Ausland. Dieser wurde für 6 Monate Rückwirkend bewilligt, ab Juni 2003 gilt Frau XYZ wegen der Geburt weiterer Kinder als Leistungsunfähig.
Nun erfüllt es den Ex aber mit großer Freude alle 3 Jahre einen Offenbarungseid zu erwirken, damit er auch immer schön die Adresse von Frau XYZ hat und neue Infos aus Ihrem Leben erhält obwohl zahlungsunfähigkeit bis mind. 2016 zugebilligt wurde wegen Kindesbetreuung und arbeitslosigkeit.
Kann Frau XYZ den Unterhalt der so in Deutschland nie anerkannt worden währe wenigstens in Sozialstunden umwandeln, damit das Stalking durch den Ex aufhört?
Oder muß Frau XYZ weiterhin brav alle 3 Jahre den Gerichtsvollziehrer aufsuchen?
P.S.: Es besteht keinAnspruch auf Unterhaltsvorschuß vom JA durch den Ex, das das Monats netto weit über 7000€ liegt.
Hallo!
Kann Frau XYZ den Unterhalt der so in Deutschland nie
anerkannt worden währe wenigstens in Sozialstunden umwandeln,
damit das Stalking durch den Ex aufhört?
Ohne die Einzelheiten zu kennen und bewerten zu können. Unterhaltsverpflichtungen, auch wenn sie manchmal so empfunden werden, sind ja keine Strafe, die man irgendwie abarbeiten oder absitzen kann.
Gruß,
Florian.
Hallo,
Hallo,
um Florians Gedanke aufzugreifen (und auch Pomeranzes) - was haben die Kinder davon, wenn die Mutter bei irgendeiner Organisation Stunden abarbeitet?
Gruß
Elke
Es soll ein juristischer Sachverhalt geklährt werden, wer dazu nicht beitragen kann oder möchte soll sich mal seine unqualifizierten pseudomoralapostularische Kommentare bitte verkneifen und unser aller Zeit sparen.
Das die Mutter miterweilen wegen Kind und Krankheit nicht mehr zur Arbeit verpflichtet wird kann als gegeben (Familiengericht abgesegnet kein anspannen möglich) betrachtet werden.
Das keine Unterhaltsleistung mehr erfolgen wird steht also auch juristisch außerfrage nun soll nur geklärt werden ob die bestehende Unterhaltsschuld durch Sozialstunden abgebummerlt werden kann oder ob dies Schulden eben einfach mal so im Raum stehen und dann nach ??? Jahren nach der Folljahrigkeit verjähren oder eben mit dem ableben der Mutter?
Es soll ein juristischer Sachverhalt geklährt werden, wer dazu
nicht beitragen kann oder möchte soll sich mal seine
unqualifizierten pseudomoralapostularische Kommentare bitte
verkneifen und unser aller Zeit sparen.
Aha. Frau XYZ ist aber alles notwendige gesagt worden. Dafür, dass sie nicht glauben will, ist dann allenfalls noch der Priester verantwortlich. (Möglicherweise hilft das Religionsbrett weiter)
nun soll nur geklärt werden ob die
bestehende Unterhaltsschuld durch Sozialstunden abgebummerlt
werden kann
Nein!
oder ob dies Schulden eben einfach mal so im Raum
stehen
Ja, stehen sie. Frau XYZ hat sie ja auch eben einfach mal so (auf Kosten der Kinder) entstehen lassen.
und dann nach ??? Jahren nach der Folljahrigkeit
verjähren
Das täte Frau XYZ so passen… Nein, diese Schulden verjähren nicht (so der Gläubiger regelmäßig kund tut, dass er noch Interesse an der Wahrnehmung seines Rechtes hat. Genau das tun die Gläubiger (die Kinder) hier - vertreten durch ihren Vater)
oder eben mit dem ableben der Mutter?
Auch mit dem Ableben der Mutter erlischt die Schuld nicht, sondern geht auf die Erben über. Erst wenn diese das Erbe ausschlagen, gucken die Gläubiger (ggf. zumindest teilweise in Personalunion mit den Erben) in die Röhre.
Neugierige Frage: Welches Interesse hat Frau XYZ daran, dass die Schuld unter bestimmten Voraussetzungen mit ihrem Ableben „erlischt“.
Also: es hilft alles nix: Frau XYZ wird die Schuld irgendwann mal begleichen müssen. Das wird sicher auch nicht weniger, je länger sie wartet.
LG Petra
Liebe Antwortende für Leutchen wie Euch haben die Ärzte extra ein Lied geschrieben:
„Lasse redn“ und das solltet Ihr Euch mal anhorchen und verinnerlichen.
Ihr wisst nix über die Situation, warum das Kind wo ist und Ihr kennt absolut keine Hintergründe daher nehme ich an das es sich nicht um eine kundige Meinung handelt, denn ihr prejudiziert Euer Umfeld in den Fall und lasst Tatsachen einfach mal außen vor schlimmer als jedes Erstsemester.
Es tut mir ja auch leid für Dich das Deine Welt so ist die von Frau XYZ ist nicht so und juristisch zahlungsunfähig heißt noch lange nicht Hartz 4 zumindestens nicht in der Oberliga
) wenn Frau gelesen hätte, dann währe Ihr der hint mit den 7000€ netto/Monat logo aufegfallen, das ist denk ich nicht Hartz4 satz im Moment oder?
Also liebe Petras und Co lasst einfach mal Leute was antworten die rechtskundig sind und schreibt nicht das was Ihr Euch wünschen würdet weil alle Männer so böse sind uups ich habe Frau geschrieben, aber Ihr habt doch sicher Menn angenommen
. Mal ehrlich das pass doch viel besser zum Rest Eurer ausgedachten von der Frage unabhängigen Geschichte.
Yup gute Idee vermutlich hat der Priester wenigstens ne gute Allgemeinbildung und vielleicht sogar noch Ahnung vom Kirchenrecht.
Hier war aber die Meinung von Leuten gefragt die neben BILDung
(kleiner hint auf „Lasse redn“ von den Ärzten) hihi auch noch Ausbildung im Fach Jura genossen haben und nicht Ihre Wünsche aufschreiben also wenn das stimmt dann hätte ich doch gerne noch den Paragraphen dazu mein Prof steht auf so was.
Kommt einfach nicht gut nach dem Fantasieerguß präjudiziere ich jetzt mangelndes Fachwissen
).
- was haben die Kinder davon, wenn die Mutter bei irgendeiner
Organisation Stunden abarbeitet?
Hallo,
ganz böser Gedanke, wieso sollen den die Kinder etwas davon haben?
Ein noch böserer Gedanke wäre natürlich, zu fragen wieso die Mutter in der Zeit nicht für Geld arbeitet und um Unterhalt zuzahlen.
mfg, N3