Rücklastschriftgebühr

Hallo…

Wie kann es sein, dass ein Mobilfunkanbieter 19,95 € für eine Rücklastschrift berechnet, wenn die Bank dafür nur 1,50€ verlangt?
Sowas ist doch schon eine unverschämt hohe Gebühr! Kann man sowas irgendwie rechtfertigen, oder ist so eine Summe nicht erlaubt?

Moin, Sebastian,

Wie kann es sein, dass ein Mobilfunkanbieter 19,95 € für eine
Rücklastschrift berechnet, wenn die Bank dafür nur 1,50€
verlangt?

das wird so in den AGB stehen, die der Kunde mit der Unterzeichnung des Vertrages anerkannt hat.

Sowas ist doch schon eine unverschämt hohe Gebühr!

Wohl wahr - ich könnte mir so einen Provider nicht leisten.

Gruß Ralf

Die Höhe der Rücklastschriftgebühr legt jedes Unternehmen für sich selbst fest und verankert dass in den AGB´n. Diese beihnaltet normalerweise die Gebühr, die die Bank dem Unternehmen in Rechnung stellt, sowie eine Bearbeitungsgebühr, die das Unternehmen festsetzt.

Teilweise ist das schon extrem frech, was die Unternehmen da verlangen, aber wenn du im Vertrag „drin steckst“ wird dir nicht viel anderes übrig bleiben, als zu zahlen und ggf deine Konsequenzen zu ziehen. Oft ist es leider so, dass extrem günstige Provider sich darüber ein bisschen mitfinanzieren (gilt auch für Mahngebühren…)

Hallo,

Wie kann es sein, dass ein Mobilfunkanbieter 19,95 € für eine
Rücklastschrift berechnet, wenn die Bank dafür nur 1,50€
verlangt?

Woher kennst Du die 1,50€? Und hast Du auch berücksichtigt, dass die abbuchende Bank auch noch was dafür verlangt? Und daran gedacht, dass beim Unternehmen ebenfalls Zusatzaufwand entsteht - und das nicht zu knapp, weil da jemand ‚zu Fuß‘ eingreifen muss?

Btw., man könnte ja auch einfach dafür sorgen, dass man niemals etwas abbuchen lässt, was nicht vorhanden ist. Indem man nur das kauft/verbraucht, was man bezahlen kann.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Oft ist es leider so, dass extrem günstige Provider sich darüber ein bisschen mitfinanzieren.

So könnte man das nennen. Aber vielleicht entspricht dieser Betrag auch einfach nur dem Aufwand, der in der Firma dadurch entsteht. Und dieser wird eben dem Verursacher in Rechnung gestellt und nicht allen anderen Kunden über eine Mischkakulation. Nicht jeder Kunde schätzt diese Finanzierung einer Vollkaskomentalität Anderer.

Jeder kann hier frei entscheiden, welchen Anbieter und welchen Vertrag er wählt. Vielleicht sollte man dabei eben nicht nur auf den Preis, sondern ab und zu auch mal auf das Preis-Leistungsverhältnis schauen. In der Regel werden ja alle eventuell zusätzlich anfallenden Entgelte im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt.

Grüße

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heisst es aber nicht auch, dass in den AGB keine versteckten Kosten auftauchen können?

Wenn dort jetzt eine Gebühr verlangt wird für z.b. eine Rücklastschrift, kann man dies nicht auch diesen „versteckten Kosten“ zuschreiben?