Gehe in das Gefängnis, Begieb dich direkt dort

Hallo
Man kennt das ja aus „Monopoly“… Aber ich frage mich, was passiert eigentlich wenn man ins Gefängnis muß.
Jetzt mal rein Interessehalber ohne „realistischen Hintergrund“.
Also ein Mensch muß vor Gericht. Hat irgendwas verbrochen, was jetzt nicht Schwerwiegend ist (also kein Mord oder schwere Erpressung oder sowas). Und er rechnet mit einer Geldstrafe und gut is.
Was wäre jetzt wenn dieser Mensch aus irgendwelchen Gründen auch immer eine Gefängnisstrafe bekommt. Sagen wir mal so 3-6 Monate. Wie gesagt, rein fiktiv.
Wie würde das dann durchgeführt werden? Wird der Mann dann sofort aus dem Gerichtssaal ins Gefängnis gesteckt?
Wenn er jetzt z.B. einen Job hat, ist dan gewährleistet das er diesen noch hat wenn er aus dem Gefängnis wieder raus kommt? So wie die Wehrpflicht, wo der Arbeitgeber verpflichtet ist den wieder einzustellen?
Und was ist mit seinen „Unkosten“… Also Miete, Strom und sowas alles. Er sitzt ja im Gefängnis und kann sich darum ja nicht mehr kümmern. Gehen wir mal davon aus, das der Mann keine Familie oder engere Vertraute hat.

Ist dann für den Mann alles „im Arsch“ so von wegen „Selbst schuld“, oder gibt es da Möglichkeiten des Haftaufschubes und sowas?

Wie gesagt: Alles rein fikitiv, deswegen kann es sein, das die Sache etwas an den Haaren herbeigezogen wirkt :smile:

Danke für eure Antworten

Gruß
Andreas

Eine pauschale Antwort ist da wohl schwierig, das ist schon von Fall zu Fall zu sehen, mal abgesehen davon, daß die von Dir besagten 3-6 Monaten wohl in der Regel zur Bewährung ausgesetzt würden, zumindest bei Ersttätern. Ansonsten würde man bei solch minderschweren Fällen wohl erst mal den Gerichtssaal frei verlassen, und dann nach einiger Zeit eine Ladung zum Haftantritt bekommen. Im übrigen gibt es dort gerade bei Berufstätigen die Möglichkeit des offenen Vollzuges, d.h. man verlässt morgens die JVA um zu Arbeiten und kehrt dann in den Knast zurück (wie der Arbeitgeber dazusteht ist wieder eine andere Frage.) Aber wie gesagt, das ist alles sehr vom individuellen Fall abhängig.

Hallo,

Im übrigen gibt es dort
gerade bei Berufstätigen die Möglichkeit des offenen
Vollzuges, d.h. man verlässt morgens die JVA um zu Arbeiten
und kehrt dann in den Knast zurück (wie der Arbeitgeber
dazusteht ist wieder eine andere Frage.) Aber wie gesagt, das
ist alles sehr vom individuellen Fall abhängig.

und wie wird das dann berechnet?
Wenn der Mann z.B. 14 Tage Gefängnis bekommt und in der Früh die Anstalt verlässt und am Abend wieder kommt, zählen dann nur die Stunden die er auch tatsächlich anwesend ist?

Oder wird auch die Zeit mit angerechnet, die er außerhalb ist?
Sonst müsste er ja z.B. 14 Tage ganze 4 Wochen machen…

Gruß Lulea

Hallo

Was wäre jetzt wenn dieser Mensch aus irgendwelchen Gründen auch immer eine Gefängnisstrafe bekommt. Sagen wir mal so 3-6 Monate. Wie gesagt, rein fiktiv.
Wie würde das dann durchgeführt werden? Wird der Mann dann sofort aus dem Gerichtssaal ins Gefängnis gesteckt?

In der Regel nicht. Nach Rechtskraft des Urteils bekommt der Betroffene irgendwann eine Haftantrittsladung, in dieser wird ihm aufgegeben, wann er seine Strafe „absitzen“ muss. Dass es aus dem Gerichtssaal direkt in die JVA geht, ist auch möglich. Es müssten aber dann noch noch weitere Gründe vorliegen (z. B. Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene flüchten wird).

Wenn er jetzt z.B. einen Job hat, ist dan gewährleistet das er diesen noch hat wenn er aus dem Gefängnis wieder raus kommt? So wie die Wehrpflicht, wo der Arbeitgeber verpflichtet ist den wieder einzustellen?

U.U. wird er seinen Job los sein. Es gibt keine Verpflichtung, seine Stelle offen zu halten. Evtl. ist auch die begangene Straftat nicht mit seinem Job kompatibel (der Bankkassierer, der wegen Raub verurteilt wird, dürfte auch bei einer Bewährungsstrafe seinen Job los sein).

Und was ist mit seinen „Unkosten“… Also Miete, Strom und sowas alles. Er sitzt ja im Gefängnis und kann sich darum ja nicht mehr kümmern. Gehen wir mal davon aus, das der Mann keine Familie oder engere Vertraute hat.

Dann hat er Pech gehabt. Er müsste vorher kündigen oder Vorkehrungen treffen, dass die Zahlungen weiter laufen. Dass eine Haft kommt, ist dem Betroffenen ja bekannt und er müsste seine ihm verbliebene Freiheit dazu nutzen, seine Abwesenheit zu organisieren.

Ist dann für den Mann alles „im Arsch“ so von wegen „Selbst schuld“, oder gibt es da Möglichkeiten des Haftaufschubes und sowas?

„Selbst schuld“.
Möglichkeiten des Haftaufschubes gäbe es im Rahmen des § 456 StPO bzw. § 458 Abs. 3 StPO.
Die Vollstreckungsbehörden sind nicht wild darauf,einem Menschen das Leben zu zerstören. Deshalb kann man durchaus darauf hoffen, dass in Härtefällen für den Betroffenen entschieden wird. Andererseits hat dieser eine Tat begangen, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird.

Gruss

Iru