Ich habe einen schrieb vom Oberamtsanwalt bekommen, dass ich angeblich im sommer 2000 mit meinem nicht versichertem Auto und ohne Fahrerlaubnis gefahren bin…
Nun habe ich da 2 Polizisten, die sagen genau das aus… ich weiss aber 100% das ich da nicht da war nur kann ich das nicht beweisen…
womit habe ich zu rechnen? und ist es jetzt besser zu sagen ich war nicht da oder zu „lügen“ das ich da war?
das hauptproblem besteht darin, dass ich im dezember des vorjahres schonmal wegen einem ähnlichen fall (schlimmer) vor gericht stand und auch verloren habe
Sommer 2000, an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Uhrzeit - das ist ja nun schon eine Weile her. Trotzdem weißt Du noch ganz genau, wo Du Dich zu dieser Stunde aufgehalten hast, bzw. wo nicht. Dann wird sich womöglich auch ein Zeuge oder sonstiger Beweis finden lassen, der Deine Aussage stützt. Ansonsten hast Du ganz schlechte Karten. Ich würde alles daran setzen, diesen Beweis zu bringen. Weil Du schon in der Vergangenheit einschlägig aufgefallen bist, würde der Wiederholungsfall sehr bittere Konsequenzen für Dich haben.
Wenn Du Deine Version aber nicht glaubhaft machen kannst, steht die Aussage von 2 Polizisten gegen Dich. Wenn Du in diesem Fall einem Gericht auch noch mit halbseidenem Gerede kommst, verteuert es die Angelegenheit nur noch.
Du solltest den Vorgang mit einem Anwalt besprechen.
Meine ganz persönliche Meinung: Ich würde es mit der Wahrheit versuchen. Das sage ich nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern nur, weil nichts leichter, streßfreier, überzeugender, unanfechtbarer und letztlich billiger durchzuhalten ist, als die Wahrheit.
aber das aufgefallene wurde doch erst im dezember verhandelt und angezeigt werde ich für etwas das angeblich monate davor war… das heisst doch, dass der richter dieses auffallen nicht gelten lassen kann, da ich ja zu dem zeitpunkt noch nicht aufgefallen bin oder net?
Hi,
der Staatsanwalt macht dir einen Vorwurf und stütztv sich auf die beiden Polizisten.
Diese Angaben sind etwas dürftig.
Was werden die Polizeibeamten aussagen?
Haben sie dich „auf frischer Tat“ ertappt? Bei einer Polizeikontrolle? Sind noch andere Delikte als Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit nicht zugelassenem Fahrzeug im Spiel?
Bist du in eine Fotofalle getappt, ich meine, gibt es noch weitere Beweismittel wie z.B. Fotos?
Diese Fragen sollten geklärt sein, um die Beweiskraft der Zeugen zu untersuchen.
Gruß,
Francesco
aber das aufgefallene wurde doch erst im dezember verhandelt
und angezeigt werde ich für etwas das angeblich monate davor
war… das heisst doch, dass der richter dieses auffallen
nicht gelten lassen kann, da ich ja zu dem zeitpunkt noch
nicht aufgefallen bin oder net?
Dem Richter stellt sich ein Gesamteindruck von Taten und Vorfällen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes dar. Du kannst jedenfalls nicht auf Bonuspunkte für einen einmaligen Ausrutscher hoffen.
Wenn Du den Beweisen des Staatsanwalts etwas Stichhaltiges entgegen setzen kannst, dann tue es. Wenn aber nicht, dann mache deutlich, daß Du Dein Verhalten grundlegend geändert hast, daß keine Wiederholungsgefahr besteht. Zeige Einsicht und Reue. Es wird sonst sehr teuer und das Wort Führerschein kannst Du für lange Zeit aus Deinem Vokabular streichen.
eine Freundin von mir wurde mal vor 10 Jahren (jaja, die Jugendsünden) ohne Fahrerlaubnis erwischt, als sie einen Unfall verursacht hat. Ich weiss nicht, ob’s an dem Unfall lag, aber sie hat 3 Jahre Führerscheinsperre bekommen…