Gebühren Kita zurückfordern

Hallo!
Mal angenommen, eine Person Jemand meldet seine beiden Kinder in einer Kindertagesstätte an. Gemäß der Gebührenordnung zahlt er für das jüngere Kind nur eine ermäßigte Gebühr (Geschwisterkinder zahlen weniger). So läuft das eine Weile. Im letzten Kindergartenjahr übernimmt das Land die Kosten für das ältere Kind. Für das jüngere Kind wird nun die komplette Gebühr abgebucht (d. h. die Ermäßigung entfällt). Das wurde der Person Jemand aber nicht mitgeteilt.
Der Jemand bemerkt das Abbuchen des höheren Betrags erst etwa ein Jahr später.
Kann der Jemand den Differenzbetrag (zwischen ermäßigtem und normalen Beitrag) vom Träger der Kita zurückfordern?

Danke für eure Antworten,
Sabine

Hallo,

Mal angenommen, eine Person Jemand meldet seine beiden Kinder
in einer Kindertagesstätte an. Gemäß der Gebührenordnung zahlt
er für das jüngere Kind nur eine ermäßigte Gebühr
[…]
Kann der Jemand den Differenzbetrag (zwischen ermäßigtem und
normalen Beitrag) vom Träger der Kita zurückfordern?

Was genau steht denn in der Gebührenordnung zu der o.g. Ermäßigung?

Gruß

S.J.

Hallo Steve,

in der Gebührenordnung, die der Jemand von der Kita bekommen hat, steht da nicht viel zu drin: 1. Kind kostet Betrag x, 2. Kind kostet Betrag y. Im Vertrag findet sich außerdem noch ein Sätzchen, dass, wenn im letzten Kindergartenjahr das Land zahlt, kein Beitrag mehr fällig wird.

Gruß,
Sabine