Hallo!
Mal angenommen, eine Person Jemand meldet seine beiden Kinder in einer Kindertagesstätte an. Gemäß der Gebührenordnung zahlt er für das jüngere Kind nur eine ermäßigte Gebühr (Geschwisterkinder zahlen weniger). So läuft das eine Weile. Im letzten Kindergartenjahr übernimmt das Land die Kosten für das ältere Kind. Für das jüngere Kind wird nun die komplette Gebühr abgebucht (d. h. die Ermäßigung entfällt). Das wurde der Person Jemand aber nicht mitgeteilt.
Der Jemand bemerkt das Abbuchen des höheren Betrags erst etwa ein Jahr später.
Kann der Jemand den Differenzbetrag (zwischen ermäßigtem und normalen Beitrag) vom Träger der Kita zurückfordern?
Danke für eure Antworten,
Sabine