Gleicher Familienname als Doppelname?

Wenn man in Deutschland heiratet, kann einer der beiden Nachnamen als Ehename festgelegt werden. Der Partner, dessen Nachname nicht als Ehename verwendet wurde, kann diesen an seinen Familiennamen anhängen oder voranstellen. Wenn Frau Maier Herrn Müller heiratet und ihr Familienname als Ehename verwendet wird, könnte sie weiterhin Maier heißen, ihr Gatte z.B. Müller-Maier.
Ist es möglich, dass bei Namensgleichheit der Eheleute einer der beiden einen Doppelnamen erhält? Und falls ja, welcher Ehepartner?
Z.B. Frau Müller heiratet Herrn Müller. Kann sie anschließend Müller heißen und er Müller-Müller?

Ich hab die Lösung vermutlich gefunden.
Bei gleichem Familiennamen darf daraus kein Doppelname gebildet werden.
Z.B. Becker-Becker wär nicht legitim.
Quelle: http://www.hochzeits-spezialisten.de/dokumente.htm

Bliebe die Frage nach gleich klingenden Namen, wie Bäcker-Becker oder Meyer-Meier.