Durchsetzung Gewährleistungsanspruch

Hallo verehrte Experten,

angenommen folgende Situation:
Käufer K einer ETW stellt zwei Jahre nach Übernahme vom Bauträger BT fest, daß sich Fliesen gelöst haben.

  • K informiert BT und bittet um unverzügliche Behebung des Schadens im Zuge der Gewährleistung.
    Genügt dazu eine Mail oder ein Brief oder muß es ein Einschreiben mit Rückschein sein?

  • Angenommen, BT reagiert erst einmal nicht. K schaltet einen RA ein. Daraufhin läßt BT den Schaden durch einen Handwerker beheben.
    Wer trägt am Ende die Kosten des RA?
    Wer trägt am Ende die Kosten eines Sachverständigen, wenn BT zunächst die Existenz des Schadens bestreitet?

Vorweg dankbarer Gruß
von Cassius

Käufer K einer ETW stellt zwei Jahre nach Übernahme vom
Bauträger BT fest, daß sich Fliesen gelöst haben.

  • K informiert BT und bittet um unverzügliche Behebung des
    Schadens im Zuge der Gewährleistung.

Wenn sich zwei Jahre nach dem Kauf Fliesen lösen, ist das kein Gewährleistungsfall.

Genügt dazu eine Mail oder ein Brief oder muß es ein
Einschreiben mit Rückschein sein?

Es genügt auch ein Telefonanruf.

  • Angenommen, BT reagiert erst einmal nicht. K schaltet einen
    RA ein. Daraufhin läßt BT den Schaden durch einen Handwerker
    beheben.
    Wer trägt am Ende die Kosten des RA?

Wenn es wirklich ein Gewährleistungsfall war - was hier nicht ersichtlich ist -, dass sind diese Kosten Schadensersatz, den der BT leisten muss.

Wer trägt am Ende die Kosten eines Sachverständigen, wenn BT
zunächst die Existenz des Schadens bestreitet?

Ein Sachverständiger, der ermittelt, dass sich wirklich Fliesen gelöst haben …?

Hallo,

Wenn sich zwei Jahre nach dem Kauf Fliesen lösen, ist das kein
Gewährleistungsfall.

Fliesen lösen sich im allgemeinen gar nicht. Wenn das trotzdem passiert, hat jemand nicht richtig gearbeitet. Insofern sehe ich das durchaus als möglichen Gewährleistungsfall.
Fragt sich, ob das nach BGB oder nach VOB zu behandeln ist. Kommt auf den damals abgeschlossenen Vertrag an, oder?

Ein Sachverständiger, der ermittelt, dass sich wirklich
Fliesen gelöst haben …?

Nein. Einer, der ermittelt, warum sie sich gelöst haben, wenn der BT eine Schuld verneint.
Gruß
loderunner (ianal)

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Gut, wenn man davon ausgeht, dann sind Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend zu machen, wenn sich der Anspruchsgegner im Verzug befand, als der Anwalt tätig wurde.

Hallo,

Dank an euch beide.
Fliesen können sich lösen, wenn wegen schlechter Verarbeitung Feuchtigkeit eindrigt und Frost dazu kommt, z.B. beim Balkonfußboden.

Gruß
Cassius