Abzweigung des Kindergeldes

Hallo,

folgende Situation:
Person A ist Student und bezieht Bafög in der Höhe von 476€. Seine seine Mutter B und sein Vater C leben nicht zusammen. B hat noch zwei weitere Kinder, für die sie Kindergeld bekommt. Beim Bafög von A gibt es für B keinerlei und für C Abzüge von ca. 100€.
A bekommt keinen Unterhalt oder sonstige Zahlungen und wohnt auch nicht mehr bei B oder C.
Kann A folglich das Kindergeld, welches B bekommt beantragen und für sich beziehen? B ist bei einer Behörde angestellt und bezieht ihr gehalt vom Staat. Gibt es hier einen Antrag auf Abzweigung und wenn ja würde dieser auch genehmigt werden?

Hallo,

ja er kann von der Mutter die Herausgabe des KIndergeldes verlangen oder ersatzweise die Auszahlung direkt an sich veranlassen.

Gruß
Ingrid