ist es erlaubt oder nicht verboten (gibt es da einen Unterschied ?) auf die Frage des vielleicht zukünftigen Arbeitgebers, ob man schwanger ist, falsch zu antworten, also wissentlich die Schwangerschaft zu verheimlichen ?
Wo bekommt man dazu im Netz Infos, auf die man sich berufen kann ?
Gruß, Stephan,
der nach einem Streitgespräch im Betrieb Klarheit haben will !!
Vielen Dank schon mal
Hallo, bin zwar kein advokat, meine quellen sind nur diverse job-suchmaschinen, in deren Bewerbungstips klar aufgelistet sind, was für Fragen zulässig sind und welche nicht:
unzulässige Frage
Soweit ich weiss, ist die Frage unzulässig. Die Nicht- bzw. Falschbeantwortung dürfte aber nicht vor Kündigung in der Probezeit schützen…
Abgesehen davon ist es ein linkes Verhalten der Arbeitnehmerin, wissentlich schwanger ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen.
Hallo Stephan,
die Frage nach der Schwangerschaft bei Einstellungsverhandlungen sind unzulässig. Entschieden hat das der Europäische Gerichtshof (Rs C-177/88). Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Auffassung angeschlossen mit einem Urteil vom 15.10.92. Und zwar Verstößt diese Frage gegen den § 611a BGB. Ausnahmen gibt es lediglich wenn diese Frage dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des Kindes dient. (Katalog der Beschäftigungsverbote § 4 Mutterschutzgesetz).
Natürlich darf eine Bewerberin lügen wenn ihr unzulässige Fragen gestellt werden.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Voelkel
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Soweit ich weiss, ist die Frage unzulässig. Die Nicht- bzw.
Falschbeantwortung dürfte aber nicht vor Kündigung in der
Probezeit schützen…
Genau das ist falsch. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift auch dann bereits. Auch wenn z.B. eine Frau in der Probezeit schwanger wird, darf ihr nicht mehr nach den Probezeitregelungen gekündtgt werden.
Auf die Anmerkung hab ich gewartet
Die Betonung liegt auf „wissentlich“ (= vorsätzlich) und „neues Arbeitsverhältnis“. Es sei der dezente Hinweis erlaubt, dass der Mutterschutz für Klein- und Mittelunternehmen eine extrem hohe finanzielle Belastung bedeuten kann.
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WARUM gut zu wissen ?
Was meinst Du, nutzt Dir jetzt das Wissen ?
Deine Antworten vorher erweckten den Eindruck, Du würdest ein gewisses Verständnis für unsere armen, sich gerade so durchkämpfenden Unternehmer aufbringen
Na ist doch klar: Ich werde mich jetzt natürlich hüten, die Kündigungen für die 50 Schwangeren in der Probezeit zu unterschreiben, die eigentlich wieder vor die Tür setzen wollte!
Deine Antworten vorher erweckten den Eindruck, Du würdest ein
gewisses Verständnis für unsere armen, sich gerade so
durchkämpfenden Unternehmer aufbringen
Unternehmer ist der Handwerksmeister mit 15 Mitarbeitern oder der Inhaber eines grafischen Büros mit 5 Mitarbeitern genauso wie der Boss eines großen mittelständischen Unternehmens oder gar eines Großkonzerns.
Aber die Konsequenzen der Sozialgesetzgebung - jetzt einmal völlig unabhängig von Beispiel Mutterschutz - sind für die Betriebe erheblich andere. Das hat schlichtweg etwas mit betriebswirtschaftlichen Leistungsdaten zu tun.
Das Bild vom großen Unternehmer mit der dicken Brieftasche, der den Zahlemann spielt, kannste Dir getrost abschminken. Sehr viele Arbeitnehmer, vielleicht sogar die meisten, arbeiten NICHT in Großbetrieben.
Das Bild vom großen Unternehmer mit der dicken Brieftasche,
der den Zahlemann spielt, habe ich gar nicht !
Ich stehe durch aus realistisch mit beiden Beinen im Leben
Aber jammern können alle gleich gut. Ob kleiner Unternehmer oder Arbeitgeberpräsident. Und verarmen wird der Besitzer des Graphikbüros, der den alleinerziehenden 48 jährigen Vater nach 12 Jahren Zugehörigkeit betriebsbedingt gerade entlassen hat bestimmt nicht; obwohl er doch gerade im Spessart ein Haus baut.
Und was da die Handwerker wieder kosten, eieiei !
Nenn es naiv, aber ich sehe bei mir im Umfeld (auch im Freundeskreis) genügend „kleine“ Betriebe, deren Inhaber alle relativ gut situiert sind, jedenfalls mehr anhäufen können, als normale oder auch höhere Angestellte. Da gibt es bestimmt auch andere Beispiele, aber wie gesagt, egal wie es ist, es wird gejammert. Das aber die Sozialgesetzgebung auch einen sozialen Frieden in unserem Land sichert und damit die Lebensqualität für alle erhöht, das vergißt man allzuleicht mit Blick auf die eigene Geldbörse. Das gilt auch für den kleinen Betrieb.
Gruß, Stephan
Soweit ich weiss, ist die Frage unzulässig. Die Nicht- bzw.
Falschbeantwortung dürfte aber nicht vor Kündigung in der
Probezeit schützen…
Falsch. Denn Schwangere haben Sonderkündigungssschutz nach dem MuSchG und können nur mit Genehmigung der Behörde gekündigt werden. Auch in der Probezeit. Da hilft dem Arbeitgeber nur ein befristeter Vertrag (Probebefristung)
off topic - und dann gibt es noch …
die vielen angestellten, die an jedem ersten ihr gehalt nach hause tragen, ganz egal, ob sie es nun „verdient“ (im sinne von „erwirtschaftet“ haben oder nicht.
nicht zu vergessen, die vielen angestellten, die den unternehmer nur als ausbeuter betrachten, und dabei aber vergessen, dass sie selbst jede möglichkeit haben, sich selbständig zu machen, um dann aus dem gewinn der ausbeutung die phantastischen luxusdomizile, - limousinen - und -reisen finanzieren zu können.
Völlige Zustimmung…
Dass aber die Sozialgesetzgebung auch einen
sozialen Frieden in unserem Land sichert und damit die
Lebensqualität für alle erhöht, das vergißt man allzuleicht
mit Blick auf die eigene Geldbörse.
… aber das Erschleichen eines Jobs bzw. eines Kündigungsschutzes durch bewußtes Verschweigen wesentlicher Tatsachen, welche absehbar den geplanten beruflichen Einsatz eines Arbeitnehmers verhindern, ist eindeutig nicht die Intention der Sozialgesetzgebung. Das erhöht nämlich die Lebensqualität einzelner auf Kosten aller.