Hallo,
ich hätte ein Frage zur Definition des Wortes „Observation“:
versteht man darunter nur das optische Überwachen (durch Personen, Kameras,…) oder auch das akustische Überwachen (Mikrofone,…) von jemandem ?
Weiss jemand, was die momentane Rechtsprechung dazu sagt ?
Gruß
Peter
Hallo Peter,
legal definiert ist der Begriff der Observation in den Landes-Polizie- und Ordnungsgesetzen z.B. in § 33 I Nr. 1 SOG M-V
MfG
Tim Treude
http://www.tim-treude.de
…um noch mal zu Deiner eigentlichen Frage zurückzukommen:
Zur Observation zählen auch abhören und beschatten. In jedem Bundesland gibt es für derartige Vorgehensweisen der Polizei und/oder der Ordnungsbehörden entsprechende Ermächtigungsgrundlagen.
Observation ist die polizeiliche Beobachtung einer Person, die durchgehend länger als 24 Stunden andauert, oder an mehr als zwei Tagen durchgeführt wird.
Weiterhin ist das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes, sowohl in der öffentlichkeit, als auch aus Wohnungen und der Einsatz technischer Mittel zur Beobachtung und Obsevation sowie die Fertigung von Bild- und Tonbandaufzeichnungen, jeweils wieder öffentlich o aus Wohnungen gesetzlich normiert.
Ebenso die Telefonüberwachung.
Es gibt für jeden Eingriff jeweil eine Rechtsgrundlage zur Strafverfolgung (§ 100a StPOff) oder zur Gefahrenabwehr (richtet sich nach Landespolizeigesetzen).
Hier ist geregelt, unter welchen Umständen die Polizei wen Beobachten und Abhören darf. Schwerwiegendere Eingriffe sind idR von einer Richterlichen Anordnung abhängig.
Über das Thema kann man Leicht ein Buch schreiben (gibts auch schon einige
- deshalb solltest Du genauere Fragen stellen, falls Du noch was wissen willst.
M.
Observation, die;
- planmäßige Beobachtung, Überwachung 2. (jur.) Verfolgung
Das steht im Fremdwörterbuch
Gruß, Stephan