Hallo,
es scheint wohl für Kinder die Möglichkeit zu geben, die Eltern „abzuerkennen“. Wenn z.B. ein Vater sich um das Kind nicht gekümmert hat und das Kind eventuell finanziell für den Vater aufkommen muss, wenn er erwerbslos ist / wird. Vielleicht hat sich das im Arbeitslosenrecht inzwischen geändert, da es damals stark diskutiert wurde. Dennoch ist es doch so, dass ein Kind (volljährig) standesamtlich ein oder beide Elternteile „abgeben“ kann, so dass keine juristische Verbindung mehr besteht, richtig?
Jetzt meine Frage: geht das auch umgekehrt? Können Eltern ihr Kind aberkennen lassen? Können Eltern z.B. juristisch eine Einstweilige Verfügung einklagen, damit sich ein oder mehere Kinder nicht mehr bei ihnen vor der Tür stehen dürfen oder anrufen dürfen?
Viele Grüße
Hallo,
es scheint wohl für Kinder die Möglichkeit zu geben, die
Eltern „abzuerkennen“. Wenn z.B. ein Vater sich um das Kind
nicht gekümmert hat und das Kind eventuell finanziell für den
Vater aufkommen muss, wenn er erwerbslos ist / wird.
Vielleicht hat sich das im Arbeitslosenrecht inzwischen
geändert, da es damals stark diskutiert wurde.
Zum Thema Unterhaltsrecht hier folgender Link:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/eltern_unterhalt.htm
Dennoch ist es
doch so, dass ein Kind (volljährig) standesamtlich ein oder
beide Elternteile „abgeben“ kann, so dass keine juristische
Verbindung mehr besteht, richtig?
Nein soetwas geht nicht. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit das man nicht unterhaltspflichtig bzw. bestattungspflichtig wird, wenn man nachweisen kann, daß der Elternteil seinerseits seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Aber seine Eltern standesamtlich „abgeben“ kann man nicht.
Jetzt meine Frage: geht das auch umgekehrt? Können Eltern ihr
Kind aberkennen lassen?
Ist das Kind noch nicht volljährig kann es zur Adoption freigegeben werden. Bei erwachsenen Kindern geht das nicht ohne die Zustimmung des Kindes.
Können Eltern z.B. juristisch eine
Einstweilige Verfügung einklagen, damit sich ein oder mehere
Kinder nicht mehr bei ihnen vor der Tür stehen dürfen oder
anrufen dürfen?
Klagen können sie schon und wenn die Klage begründet ist, können sie auch eine einstweilige Verfügung bekommen.
Gruß
Tina
Hallo,
danke für die Antwort. Das Brett ist ja sehr frequentiert - ich hoffe Du schaust hier nochmal rein:
Was wäre denn eine Begründung für eine einstweilige Verfügung?
Viele Grüße