Definition 'Hehlerei'

Moin,

auf Wikipedia lese ich unter http://de.wikipedia.org/wiki/Hehlerei den Satz: „Unter der Hehlerei versteht man im Allgemeinen den Handel mit Sachen, die ein anderer gestohlen hat.“

Nun frage ich mich, wie wird denn ein Handel mit Sachen bezeichnet, die der Händler selbst (also kein anderer) gestohlen hat? Ist das nicht auch Hehlerei? Oder gibt es dafür einen separaten Begriff?

Gruß,
Uwe

Wenn ein Dieb sein Diebesgut verkauft, wird er nur wegen Diebstahls bestraft, nicht zusätzlich noch wegen Hehlerei.

Das ist keine Antwort…
IST es also Hehlerei oder nicht? Das mit der Bestrafung ist unwichtig; es geht hier nicht um einen konkreten Fall, sondern ausschließlich darum, meinen Wissensdurst zu stillen! :wink:

Ich möchte einfach die korrekte Definition des Begriffes „Hehlerei“ kennen. Die Definition in Wikipedia erschien mir fragwürdig, weil, wenn ein Dieb mit von ihm selbst gestohlenen Dingen handelt, wie heißt das dann, wenn nicht ebenfalls „Hehlerei“?

Gruß, Uwe

IST es also Hehlerei oder nicht?

Die Wikipedia Definition ist doch eindeutig (ob sie richtig ist, kann ich nicht beurteilen). Hehelrei setzt voraus, dass ein anderer gestohlen hat.

Ich möchte einfach die korrekte Definition des Begriffes „Hehlerei“ kennen.

Der Blick ins Gesetz hilft weiter:

http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

wenn ein Dieb mit von ihm selbst gestohlenen Dingen handelt, wie heißt das dann,

Auf jeden fall nicht Hehlerei (siehe oben).

Gruß

Nordlicht

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Doch…

IST es also Hehlerei oder nicht?

Aus Sicht des Diebes nicht. Beim Ankäufer ja, wenn er vorsätzlich handelt. Ansonsten handelt er tatbestandslos.

Das mit der Bestrafung ist
unwichtig;

Na, die Aussage ist lustig, wenn nach einem Straftastbestand gefragt wird.

Die Definition in Wikipedia erschien mir
fragwürdig, weil, wenn ein Dieb mit von ihm selbst gestohlenen
Dingen handelt, wie heißt das dann, wenn nicht ebenfalls
„Hehlerei“?

Das hat keinen bestimmten Namen. Fakt ist, dass der Dieb, der sein Diebesgut verkauft, dafür nicht extra bestraft wird - es ist eben keine Hehlerei.

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Tatbestand also abhängig von Bestrafung??

Das hat keinen bestimmten Namen. Fakt ist, dass der Dieb, der
sein Diebesgut verkauft, dafür nicht extra bestraft wird - es
ist eben keine Hehlerei.

Ich halte es für fragwürdig, den Tatbestand abhängig zu machen von der Frage nach Bestrafung. Du meinst also, es liege kein Tatbestand vor, nur weil ein solcher in dieser Konstellation nicht bestraft wird??

Immerhin könnte es doch sein, daß es zwar Hehlerei darstellt, die aber nicht als solche bestraft wird, da es ansonsten (Dieb und Verkäufer = 1 Person) ein „Gschmäckle“ doppelter Bestrafung für dasselbe hätte.

Gruß, Uwe

Ich halte es für fragwürdig, den Tatbestand abhängig zu machen
von der Frage nach Bestrafung.

Du machst es aber kompliziert! Meine Formulierung wäre eher umgekehrt: Die Bestrafung hängt ab vom Tatbestand. Und weil der Dieb, der das Diebesgut verkauft, den Tatbestand der Hehlerei nicht erfüllt, wird er eben nicht bestraft.

Du meinst also, es liege kein
Tatbestand vor, nur weil ein solcher in dieser Konstellation
nicht bestraft wird??

Nein, ich meine (bzw. weiß), dass der (objektive) Tatbestand so formuliert ist, dass der Dieb keine Hehlerei begeht, und ergo wird er auch nicht bestraft.

Immerhin könnte es doch sein, daß es zwar Hehlerei darstellt,
die aber nicht als solche bestraft wird, da es ansonsten (Dieb
und Verkäufer = 1 Person) ein „Gschmäckle“ doppelter
Bestrafung für dasselbe hätte.

Das ist ja auch der Grund dafür, dass der Hehlereitatbestand so formuliert ist, dass der Dieb ihn nicht erfüllen kann.

Du denkst offebar, dass es eine rechtswissenschaftlich unabhängige Definition davon was gibt, was eine bestimmte Straftat „ist“. Das trifft aber nicht zu. Ich wüsste auch nicht, welchen Sinn das hätte.

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PS
Das ist der Gesetzestext:

http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

Wenn noch Fragen offen sind, will ich mich um Antwort bemühen.

Muß ‚Hehlerei‘ unbedingt ein Straftatbestand sein?

Du denkst offenbar, es gebe eine rechtswissenschaftlich
unabhängige Definition davon, was eine bestimmte
Straftat „ist“. Das trifft aber nicht zu. Ich wüsste auch
nicht, welchen Sinn das hätte.

Andersherum würde ein Schuh daraus. Sinnvoll wäre es, wenn Ausnahmen definiert wären, z. B. „Hehlerei ist dann als solche nicht bestrafbar, wenn Dieb und Verkäufer ein und dieselbe Person ist.“

Es trifft zwar zu, daß der Begriff „Hehlerei“, sagen wir mal „unter Anderem“, einen Straftatbestand beschreibt. Es könnte aber genausogut eine Variante der Hehlerei geben (die beschriebene nämlich), die zwar einen Tatbestand, nicht aber einen STRAFtatbestand darstellt.

Gruß, Uwe

Sinnvoll wäre es, wenn
Ausnahmen definiert wären, z. B. „Hehlerei ist dann als solche
nicht bestrafbar, wenn Dieb und Verkäufer ein und dieselbe
Person ist.“

Es liegt mir fern, mit dir eine rechtspolitische Diskussion zu beginnen. Welchen Vorteil du darin siehst, einen persönlichen Strafausschließungsgrund ins Gesetz einzufügen (so ist das wohl von dir gemeint, nehme ich an), weiß ich nicht, und es ist mir auch gar nicht so wichtig. Fakt ist, dass die gesetzliche Systematik von deiner Vorstellung davon, was gut wäre, abweicht, und mir wäre kein Rechtswissenschaftler bekannt, der darin ein Problem sähe.

Es trifft zwar zu, daß der Begriff „Hehlerei“, sagen wir mal
„unter Anderem“, einen Straftatbestand beschreibt. Es könnte
aber genausogut eine Variante der Hehlerei geben (die
beschriebene nämlich), die zwar einen Tatbestand, nicht aber
einen STRAFtatbestand darstellt.

Was auch immer du damit eigentlich sagen willst …

Begriff ‚Hehlerei‘ hat auch semantische Relevanz!

Was auch immer du damit eigentlich sagen willst …

??? Wonach klingt es denn „eigentlich“???

Ich meine EIGENTLICH, daß der Begriff eben auch eine SEMANTISCHE und damit eine nicht nur STRAFRECHTLICHE Relevanz hat!

Gruß, Uwe

Ja und?

Du bist hier im Brett Allgemeine Rechtsfragen. Ich ging und gehe davon aus, dass deine Frage im Lichte deiner Brettauswahl zu betrachten sei. Im positiven Recht gibt es nur einen einzigen Hehlerei-Tatbestand, und das ist der Straftatbestand, der in § 259 StGB definiert wird.

Wie auch immer, ich nehme dann jetzt an, dass die rechtlichen Aspekte deiner Frage erschöpfend behandelt wurden. Ansonsten kannst du gern noch mal nachfragen.

Ja und?

Nun ja, die Jurisdiktion eignet sich einfach so einen Begriff der deutschen Sprache an und definiert ihn nach eigenen Vorgaben. Offenbar können dabei, wie ich es hier vermute, Bedeutungsvarianten auf der Strecke bleiben, die dem Begriff aus semantischer Sicht eigentlich durchaus zukämen…

Nun antworte bitte nicht wieder mit „Ja, und?“. Es gibt auch eine Welt außerhalb der Jurisdiktion. :wink:

Im Brett „Deutsche Sprache“ hätte man mich unter Garantie an dieses Brett verwiesen, wetten?

Ja und?

Nun ja, die Jurisdiktion eignet sich einfach so einen Begriff
der deutschen Sprache an und definiert ihn nach eigenen
Vorgaben.

Das passiert aber in allen Wissenschaften. In der Mathematik versteht man unter alltäglichen Begriffen wie „Körper“, „Ring“, „Gruppe“ etwas, worunter Laien etwas ganz anderes verstehen würden …
Aber es ist nun mal so definiert, und jeder, der die Definition kennt, kommt damit sehr gut klar.

In der Jurisdiktion gilt entsprechendes. Wenn die Begriffe „Hehlerei“, „Diebstahl“, „Mord“ rein umgangsprachlich definiert und nicht eindeutig wären - hei, dann hätten wir aber eine Rechtsunsicherheit, die sich gewaschen hätte.
(Gab’s schon mal - das „gesunde Volksempfinden“ - kommt gar nicht gut.)

Im Brett „Deutsche Sprache“ hätte man mich unter Garantie an
dieses Brett verwiesen, wetten?

Du hättest gewonnen :wink:

Gruß Bombadil2

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Nun ja, die Jurisdiktion eignet sich einfach so einen Begriff
der deutschen Sprache an und definiert ihn nach eigenen
Vorgaben. Offenbar können dabei, wie ich es hier vermute,
Bedeutungsvarianten auf der Strecke bleiben, die dem Begriff
aus semantischer Sicht eigentlich durchaus zukämen…

Um auf die allgemein-sprachliche Semantik einzugehen: für mich enthält der Begriff rein sprachlich durchaus auch die Eigenschaft, dass der Hehler ein anderer als der Dieb ist. Wenn jemand sagt „Der X ist ein Dieb und ein Hehler!“, dann denke ich, dass X fremdes Diebesgut versilbert.

Und natürliche Sprache leidet im Gegensatz zur Jurisprudenz immer daran, dass sie nicht exakt definiert wird, sondern die Begriffsbedeutungen aus ihrem veränderlichen Gebrauch erwachsen. Du wirst also nirgends eine genaue Definition finden. Vermutlich gibt es irgendwo in der Welt der deutschen Texte auch solche, die dem Dieb bezüglich seiner eigenen Diebeswaren die Tätigkeit eines Hehlers unterstellen. Hier zum Beispiel: „zwei Jahre lang hat der Peter Schmuck geklaut und gehortet. Dann hat er sich zur Ruhe gesetzt und von der Hehlerei seiner Diebesgüter gelebt“. Das stammt aus meiner eigenen Feder, gerade jetzt. Ob das jetzt eine „Eigenbedeutung“ des Wortes Hehlerei ausnutzt, oder ob das Wort gewissermaßen im übertragenen Sinn eingesetzt wird… anyway. Offtopic.

Grüße,
Sebastian

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(Gab’s schon mal - das „gesunde Volksempfinden“ - kommt gar
nicht gut.)

Klar. Da stimme ich Dir zu. Ich begreife: Die Jurisdiktion ist nun mal die wissenschaftliche Instanz in Rechtsfragen. Damit hat sie auch das „Recht“, Definitionen für juristisch relevante Begriffe auszusprechen, auch wenn jene Definitionen vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen.

Im Zweifelsfall muß die juristische Definition gelten, denn es gibt ansonsten (leider oder auch glücklicherweise, wer weiß?) keine wissenschaftlich fundierten Begriffsdefinitionen für juristisch relevante Begriffe - und damit auch für ihr gleichlautendes Pendant im Volksmund.

Bitte ggf. um Widerspruch! :wink:

Gruß, Uwe

Sinnvoll wäre es, wenn Ausnahmen definiert wären, z. B. „Hehlerei ist dann als solche nicht bestrafbar, wenn Dieb und Verkäufer ein und dieselbe Person ist.“

Hallo,

Hehlerei liegt nur dann vor, wenn das gestohlene oder unterschlagene Gut weitergegeben wird. Der Dieb selbst kann kein Hehler sein. Der Gesetzestext gibt doch vor, wer als Hehler definiert ist, von daher ist es doch unnötig, jemand anderen auszuklammern. Deiner Argumentation folgend könnte man auch verlangen, dass auch alle ledigen alleinerziehenden Männer keine Hehler sind.

Es gibt dazu auch, so meine ich, interessante Beispiele für Hehlerei und Diebstahl aus der Praxis:

Ein Pole stiehlt in den Niederlanden das Fahrzeug eines Niederländers und will es durch Deutschland nach Polen überführen. Er wird von der deutschen Polizei gestellt. Die Polizei hat zunächst keine strafrechtlichen Möglichkeiten, gegen den Täter vorzugehen (Soweit nicht noch Urkundenfälschung o.Ä. hinzukommen; Eingriffsmöglichkeiten nach dem Polizeigesetz wären aber vorhanden). Es handelt sich halt um den Dieb und der hat in Deutschland bisher noch keine Straftat begangen.

Ein Pole stiehlt in den Niederlanden das Fahrzeug eines Niederländers und lässt es durch einen zweiten Polen über Deutschland nach Polen überführen. Er wird von der deutschen Polizei gestellt. Die Polizei hat nun die Möglichkeit, wegen Hehlerei gegen den Fahrer vorzugehen.

Hört sich blöd an, ist es auch, aber das Gesetz bietet kaum Angriffsmöglichkeiten. Bei derartigen Fällen wird aber immer wieder erreicht, dass innerhalb von Minuten ein Rechtshilfeersuchen des geschädigten Staates durchgereicht wird bzw. eine internationale Fahndungsausschreibung erfolgt.

Gruss

Iru

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Die Jurisdiktion ist
nun mal die wissenschaftliche Instanz in Rechtsfragen.

Na ja, das würde ich so nicht stehen lassen wollen. Das (veraltete) Wort Jurisdiktion steht für Rechtsprechung, und die macht allenfalls einen Teil der Rechtswissenschaften aus.

Damit
hat sie auch das „Recht“, Definitionen für juristisch
relevante Begriffe auszusprechen

Vorliegend war das allerdings der Gesetzgeber, denn er hat § 259 StGB „erfunden“.

auch wenn jene Definitionen
vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen.

Ob das vorliegend der Fall ist, stehe dahin. Grundsätzlich kann es natürlich sein, dass ein juristischer Fachterminus als Wort auch im allgemeinen Sprachgebrauch vorhanden ist, dort aber eine andere Bedeutung hat. So ist das ja in manchen Wissenschaften.

Danke allen Geantwortethabenden! (o.w.T.)
.

Hallo Bombadi12

Im Brett „Deutsche Sprache“ hätte man mich unter Garantie an
dieses Brett verwiesen, wetten?

Du hättest gewonnen :wink:

Vielleicht auch nicht, das Wort „hehlen“ ist nämlich
gleichbedeutend mit „verbergen“ oder „verhüllen“. Nehmen wir
mal verbergen: Ein Hehler ist also jemand der als Mittelsmann
eingesetzt wird um die wahre Herkunft und den Dieb zu „verbergen“ und das Diebesgut weiterveräußert. Somit kann der Dieb kein Hehler sein.

Gruß

Joschi