Wessen Einkommen wird beKindesunterhalt genutzt?

Frau und Mann sind verheiratet. Der Mann hat ein 14 jähriges Kind bei seiner Ex-Frau und ein 19 jähriges Kind bei sich.
Die neue Frau verdient 900€ netto, der Mann verdient 900€ netto, der Sohn bei ihnen verdient nichts.
Wessen Einkommen wird bei der Unterhaltsberechnung mit einbezogen? Nur das des Mannes oder auch das der neuen Frau, obwohl diese mit dem Kind bei der Ex-Frau gar nichts zu tun hat?
Wie würde es sich verhalten, wenn der Sohn geringfügig dazu verdienen würde?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Claudia

Hallo,

hier kommt es darauf an, warum der Vater nur 900 Euro verdient. Wenn er z. B. absichtlich keine Vollzeitstelle hat, wird er von Gericht fiktiv so gerechnet, als hätte er den Vollzeitjob.

Hat er die 900 Euro bei einer 40 Stunden Woche (und natürlich nicht den Job bei Papa oder Onkel oder ähnl.) dann kann er keinen Unterhalt bezahlen.

Die „Neue“ ist erst mal nicht zu Unterhalt an das Kind aus einer früheren Beziehung verpflichtet. Allerdings gibt es Richter, die den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Vaters reduzieren, weil er mit der „Eintopfwirtschaft“ der neuen Frau finanzielle Einsparungen hat, die er dann für den Unterhalt nutzen muss.

Indirekt ist das doch wieder eine Unterhaltsleistung der „Zweitfrau“.

Der volljährige Sohn darf natürlich sein eigenes Geld verdienen. Er würde allerdings durch die eigenen Einkünfte den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater und der Mutter reduzieren.

Was macht der volljährige Sohn? Wenn er noch auf eine allgemeinbildende Schule geht, muss Mama Unterhalt bezahlen. Sie unterliegt dann einer erhöhten Erwerbsobliegenheit (solange der volljährige Sohn bei einem Elternteil lebt und noch nicht 21 Jahre alt ist).

Beide Unterhalte, also die für den 19 Jährigen und den 14 Jähren können aber nicht gegeneinander aufgerechnet werden.

Gruß
Ingrid

Oha, das sind ja ganz neue Aussichten…:smile:

Wie verhält es sich denn, wenn die neue Frau sich auf Gedeih und Verderb weigert, an das Kind zu zahlen (hier auf Umwegen)?

Die 900€ basieren auf eine 40h-Woche in einer Zeitarbeitsfirma. also nix mit Onkel o.ä.

Die neue Frau hat mit ihren 900€ ja auch nur soviel, dass sie rein theoretisch keinen Unterhalt zahlen müsste, wenn sie ein kind hätte.

Wie verhält es sich mit der Anrechnung evtl. Fahrtkosten zur Arbeit. Angenommen es sind einfache Strecke 18km (zus. 36 km pro Tag) Kann man die absetzen?

Vielen Dank für die Antworten

Claudia

Hallo,

Wie verhält es sich denn, wenn die neue Frau sich auf Gedeih
und Verderb weigert, an das Kind zu zahlen (hier auf Umwegen)?

Rein theoretisch (und eigentlich auch praktisch) kann sie die Auskunft über ihre Einkünfte verweigern.

Die 900€ basieren auf eine 40h-Woche in einer Zeitarbeitsfirma. also nix mit Onkel o.ä.

Wenn er selber seinen evtl. vorher besser bezahlten Job nicht gekündigt hat, muss er bei 900 Euro keinen Unterhalt bezahlen.

Falls es einen Titel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil) gibt, kann er bei Gericht eine Abänderungsklage machen. Bei Titel nicht einfach das Zahlen aufhören! Die andere Partei schickt sonst den Gerichtsvollzieher los.

Wie verhält es sich mit der Anrechnung evtl. Fahrtkosten zur
Arbeit. Angenommen es sind einfache Strecke 18km (zus. 36 km
pro Tag) Kann man die absetzen?

Fahrtkosten (wenn sie nicht vom Arbeitgeber getragen werden) können vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden. In welcher Höhe kann man in den „unterhaltsrechtlichen Leitlinien“ des Oberlandesgerichtes (das für den Wohnort des Kindes zuständig ist) ablesen.

Gruß
Ingrid

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