Unterhalt Kind

Hat ein 14jähriges Kind einen Rechtsanspruch auf Unterhalt vom Vater, wenn es diesen in der öffentlichkeit deffamiert, als „Arsch“ ins Internet setzt usw. und dem Vater Haßbriefe schreibt? Kann der Vater in solchen Fällen die Zahlung einstellen?

Vielen Dank für Ihre Antworten

Claudia

Nein.

Nein.

Hi,

könnte der Vater Schmerzensgeld erstreiten?

Q-Gruß

Huhu!

könnte der Vater Schmerzensgeld erstreiten?

Naja, dazu würde ich ihm wohl auch raten. Allerdings ist dann die nächste Frage, ob er mit den Unterhaltsansprüchen die Aufrechnung erklären darf. Da sag ich mal, ohne nachgelesen zu haben: Nein, darf er nicht.

Hallo,

eine Verwirkungsmöglichkeit vom Unterhalt gibt es erst, wenn solche „Aktionen“ von einem volljährigem Kind gemacht werden.

Allerdings kann der Vater, wegen der Veröffentlichungen, auf Unterlassung und evtl. auch Schmerzengsgeld klagen. Vielleicht geht es auch mit Verleumdung und ähnliches.

Gruß
Ingrid

Naja, dazu würde ich ihm wohl auch raten.

Hi,

dürfte Töchterchen darauf aufmerksam machen das sie langsam in der Welt der Erwachsenen ankommt. So als kleine erzieherische Maßnahme.

Q-Gruß

Hallo Q,

dürfte Töchterchen darauf aufmerksam machen das sie langsam in
der Welt der Erwachsenen ankommt. So als kleine erzieherische
Maßnahme.

und Söhne nicht?

Gruß, Karin

Noch OTer
Echte Männer kommen niemals in der Erwachsenenwelt an…

1 „Gefällt mir“