Handwerksbetrieb in einem Wohngebiet -Niedersachen

Hallo zusammen,

Mal angenommen jemand würde sich in Hannover in einem „reinem Wohngebiet“ ein Haus mit angrenzender Garage kaufen wollen und ein Heizungsfachbetrieb unterhalten wollen.
Mal weiter angenommen dieser jemand wollte seine Garage als Lager nutzen und sich im Keller ein Büro einrichten.
Es wäre nicht geplant Ausstellungsräume oder Werkstätten zu betreiben.
Publikumsverkehr wäre somit ausgeschlossen.

Meine Frage dazu:

Würde dieser jemand gegen irgendein öffentliches Baurecht verstoßen?
Und wenn ja, gegen welches?

Gruß
Bierfliege

Hallo,

welche Gebietsfestlegung des Flächennutzungsplanes was erlaubt / verbietet steht in der Baunutzungsverordnung BauNVO.

In einem reinen Wohngebiet ist gar kein Gewerbe erlaubt. Es gibt m.W. nur Ausnahmen für die Versorgung des Volkes, z.B. Arztpraxen.

Bei dem in der Frage genannten Vorhaben ein klares NEIN.

Auskünfte dazu erteilt das Bauamt der Gemeinde.

Gruß Steffi

Hallo,

selbst wenn man bzgl. des Büros im Sinne eines „Arbeitszimmers“ ohne Publikumsverkehr noch ggf. ein Auge zudrücken könnte, ist die Sache aufgrund des Lagers auf jeden Fall zum Scheitern verurteilt. Denn in einem Lager liegen nicht nur Sachen still und friedlich rum, sondern die werden auch angeliefert und abgeholt, und das ist auf jeden Fall mit Fahrzeugverkehr und Lärm verbunden. Und im Gegensatz zum „Arbeitszimmer“ wird dies auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen und stört tatsächlich, und wird daher sicherlich zu Problemen führen.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für die schnellen Antworten, das hilft mir weiter.

Gruß
Bierfliege