Hallo,
ich weiß nicht, inwiefern die Vorgeschichte relevant ist und ob es bzgl. Pfändung …, die Vorgehensweise … beeinflusst.
Mann stellt Antrag auf einstweilige Anordnung bzgl. Umgangsverfahren gegen Frau.
Frau wird von Anwalt vertreten.
Mann zieht Antrag zurück, da sich zwischenzeitlich etwas Positives bzgl. Umgang getan hat.
Mann erhält Kostenfestsetzungsbescheid vom Anwalt der Frau bzw. vom Amtsgericht.
In diesem steht nicht, bis wann der dort ausgewiesenene Betrag auf welches Konto bezahlt werden muss.
Mann fragt beim Gericht nach, auch wegen Ratenzahlung.
Gericht antwortet, dass dies mit dem Anwalt zu klären ist.
Mann wartet auf entsprechende Rechnung, Zahlungserinnerung … Erhält aber nichts!
Er erhält gleich Post vom Gerichtsvollzieher bzgl. „vorläufiges Zahlungsverbot“.
Mann fragt bei Anwalt nach, wieso er gleich Post vom Gerichtsvollzieher erhält und nicht erst eine normale Rechnung …!? Dann hätte er nämlich die Ratenzahlung angesprochen.
Anwalt sagt, dass (lt. Akte) dem Mann eine Rechnung … zugeschickt wurde und eine Frist gesetzt wurde. Da diese verstrichen ist, wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt.
Diese Rechnung hat der Mann aber nicht erhalten. Diese wurde auch nicht per Einschreiben … versandt.
Mann bietet Anwalt Ratenzahlung an. Dieser ist zwar grundsätzlich mit einer solchen einverstanden, aber nicht zu den Zahlungsmodalitäten, die dem Mann „passen“ (Mann ist eben nicht so flüssig, was auch der Anwalt weiß, da dieser das Einkommen des Mannes kennt!). Ergo gibts keine diesbzgl. Einigung!
Jetzt möchte der Mann wissen, was ihm bzgl. „Vorläufiges Zahlungsverbot“ passieren kann, was das genau bedeutet …?
Darüber hinaus möchte der Mann sehr gerne wissen,
1.) wie er einem solchen vorläufigen Zahlungsverbot entgehen kann,
2.) was geschieht, wenn im nächsten Schritt eine Kontopfändung ins Haus steht,
3.) wie kann man sich gegen eine Kontopfändung wehren,
4.) was geschieht, wenn im nächsten Schritt eine Lohnpfändung ins Haus steht,
5.) wie kann man sich gegen eine Lohnpfändung wehren,
6.) ist es richtig, dass man Gepfändetes wiederbekommen kann - wenn ja, wie,
7.) was ist sonst noch alles so zu beachten,
8.) welche Tipps, Tricks, … gibts evtl.?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
MM
PS: Was könnte der Mann evtl. gegen den Anwalt machen (wo, wie beschweren …!?)? Dieser war i. R. d. Umgangsverfahrens auch nicht wirklich daran interessiert, das verfahren zu beschleunigen …!