Hallo an alle WWW’ler,
ich habe folgenden geschilderten Fall vorliegen:
Passagier A wird nach seiner Gepäckaufgabe zurück zum „Lufthansa“ Schalter gebeten, da dieser irgendetwas in seinem Gepäck hat was nicht zulässig ist. Nun geht Passagier A ahnunglos mit einem Beamten mit und dieser zeigt ihm seine offene Reisetasche, die aus dem Flughafenuntergrund wieder hochgeholt wurde.
In dieser befindet sich eine Flugzeugrettungsweste. Der Beamte frage ob der o. g. Passagier sich zu diesem Vorfall äußern möchte.
Er schaut ihn nur verdutzt an und sagt er möchte sich zu dieser Sache erstmal nicht äußern. Nun wird Passagier A nach Taschendurchsung und Drogentests (Wischtest 2x).
Die Beamten werfen dem Passagier einen Verstoß des Luftsicherheitsgesetz vor.
Was erwartet in diesem beschriebenen Fall den Passagier?
Des Weiteren musste dieser einen neuen Flug nehmen, da seine Maschine zwischenzeitlich weg war.
aus dem Sachverhalt lässt sich nicht allzuviel ableiten, aber
kann das sein, das die Rettungsweste eine Sprengkapsel zum
schnellen aufblasen hatte?
ahso meinen Sie.
das könnte natürlich auch ein Grund dafür sein, dass die Kollegen vom Zoll/Flughafenpolizei das deswegen sichergestellt haben und eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft geht.
Wobei ich hinter so einem Diebstahl keine „öffentliche Gefahr“ sehe, weil derjenige welche, der so etwas besitzt ja anders „benutzen“ möchte…
wenn die Weste in einem Flugzeug entwendet wurde, wäre das eine Gefährdung. Nicht des anstehenden Fluges aber der Flüge, die mit der „bestohlenen“ Maschine geflogen werden.
Rettungswesten, -boote, -ringe, und was da sonst so an Rettungsmaterialien an der ein oder anderen Stelle dekoratov rumhängt ist natürlich dafür gedacht, dass man sich daran frei bedienen kann, und dient sonst keinem spezifischen Zweck. Unglücksfälle passieren nur im Fernsehen, und es ist dann doch auch viel spannender als die Lottoziehung zu sehen, ob man im Falle des Falles auf einem noch vorschriftsmäßig mit allen Rettungsmitteln ausgestatteten Platz im Flieger sitzt, oder ob die Rettungsweste statt dessen bei Dir im Partykeller hängt.
Sorry, aber mal abgesehen davon dass die Dinger nicht wenig Geld kosten, und schon daher ein Diebstahl kein Kavaliersdelikt ist, sind Rettungsmittel ganz konkret dafür gedacht Menschen in Lebensgefahr zu retten. Und wer diese Rettung dadurch vereitelt, dass er Rettungsmittel klaut, der bekommt dann noch mal einen besonderen Bonus in Form der Folgen einer speziellen Strafvorschrift.
das mag ja alles sein, aber wo steht denn geschrieben, dass die Weste gestohlen war? Das Zeug kann man sicher auch bei i-bäh oder sonstwo käuflich erwerben. Was würde also den betreffenden erwarten, wenn die Weste nicht gestohlen war bzw. der Diebstahl nicht nachweisbar ist. Ein Verstoß gegen irgendwelche Bestimmungen mag mir nämlich nicht einfallen.
habe mich von der mitgeteilten Aussage, dass es ein Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz sei, fehlleiten lassen. Da ist keine solche Strafvorschrift normiert, wie ich beim Nachlesen festgestellt habe. Bleibt es vermutlich beim § 145 II StGB der Geldstrafe oder Haft bis 2 Jahren für die Entfernung von Rettungsmitteln vorsieht / der Strafbarkeit des Diebstahls an sich. Ggf. gibt es auch noch ein anderes Spezialgesetz. Luftsicherheit ist nicht so mein Gebiet.
Was konkret rauskommt, hängt vom Einzelfall ab. Also Erst- oder Wiederholungstäter, … Ich würde bei Ersttat mal so in Richtung Strafbefehl mit Geldstrafe am unteren Rand, ggf. Einstellung gegen Auflage tippen, wobei ich gegenüber einem normalen Diebstahl schon einen gewissen „Aufschlag“ erwarten würde. Ist halt schon etwas anderes ob man im Supermarkt eine Büchse Bier mitgehen lässt oder ein Rettungsmittel klaut, das anderen im Zweifelsfall das Leben retten soll.
das mag ja alles sein, aber wo steht denn geschrieben, dass
die Weste gestohlen war? Das Zeug kann man sicher auch bei
i-bäh oder sonstwo käuflich erwerben. Was würde also den
betreffenden erwarten, wenn die Weste nicht gestohlen war bzw.
der Diebstahl nicht nachweisbar ist. Ein Verstoß gegen
irgendwelche Bestimmungen mag mir nämlich nicht einfallen.
also nehmen wir mal an, dass Fall_1 eine „legal erworbene“ Weste ist, d. h. e-bay.
Fall_2_ die Weste wurde aus einem Flugzeug/Schiff entwendet und nicht legal erworben. Also erstmal müßte man selbstverständlich nachweisen, dass diese z. B. von dem und dem Schiff entwendet wurde.
Das sollte sich ja meines Wissens eher schlecht gestalten.
Das sollte sich ja meines Wissens eher schlecht gestalten.
Der Nachweis ist ganz einfach zu führen.
Diese lebensrettenden Teile haben alle Seriennummern. Der Hersteller kann genau angeben, wer die legal gekauft hat. Bei Fluggesellschaften ist in der Regel auch noch der Name aufgedruckt.
Ist das Teil bei eBay oder ähnlich erworben worden, sollte man im eigenen Interesse die Belege immer aufheben.
Manche Menschen sind nicht nur rücksichtslos, sondern auch ausgesprochen dumm.
Stell dir vor, jemand findet die Baustellen-Blinkleuten nebst Warnbaken optimal geeignet für den Partykeller. Du fährst jetzt des Nachts bei schlechter Sicht in die ungesicherte Baugrube.
Da darf der Partykeller-Besitzer dann sicher mit deinem vollen Verständnis rechnen, oder?