Ist eine Autoheckscheibe, die an einem Neufahrzeug binnen eines halben Jahres, ohne Fremdeinwirkung und ohne ersichtlichen Grund, einfach in 1000 Teile zerspringt nun ein Sachmangel und unterliegt der Werks-Garantie oder nicht?
Ist eine Autoheckscheibe, die an einem Neufahrzeug binnen
eines halben Jahres, ohne Fremdeinwirkung und ohne
ersichtlichen Grund, einfach in 1000 Teile zerspringt nun ein
Sachmangel und unterliegt der Werks-Garantie oder nicht?
Theoretisch schon (wenn es entweder eine Werksgarantie gibt, die das einschließt oder eigentlich ‚Sachmangelhaftung‘ gemeint ist, siehe FAQ:1152).
Aber kann man das mit dem ‚ohne Fremdeinwirkung‘ auch beweisen?
Gruß
loderunner (ianal)
Ist eine Autoheckscheibe, die an einem Neufahrzeug binnen
eines halben Jahres, ohne Fremdeinwirkung und ohne
ersichtlichen Grund, einfach in 1000 Teile zerspringt nun ein
Sachmangel und unterliegt der Werks-Garantie oder nicht?
Theoretisch schon (wenn es entweder eine Werksgarantie gibt,
die das einschließt oder eigentlich ‚Sachmangelhaftung‘
gemeint ist, siehe FAQ:1152).
Angenommen Autohaus erkennt es an, aber der Hersteller nicht - und lehnt Garantieleistung ab - Autohaus stellt es dann dem Autoinhaber in Rechnung!
Aber kann man das mit dem ‚ohne Fremdeinwirkung‘ auch
beweisen?
Zahlreiche Fotos von der zersprungenen Scheibe und sofortige Information und Besichtung der zersprungenen Scheibe vom Autohaus, die Scheibe auch erneuert haben. Der Schaden entstand angenommen, als die Hecktüre ca. 5 Minuten nach oben geklappt offen stand und es war relativ kalt an diesem Tag, so dass eventuell der Temperaturunterschied dafür verantwortlich sein könnte.
(Weiter angenommen es handelt sich um ein Geschäftsauto, für den Austausch der defekten Scheibe ein Tag Verdienstausfall entstand und auch die gewerbsmäßige Beschriftung ist dabei kaputt gegangen, was man bisher gar nicht dem Hersteller anlastet hat.)
Wer steht für die Sachmangelhaftung ein - wenn eine Garantieleistung vom Hersteller abgelehnt wird, würde sich da eventuell die Versicherung auf die Hinterbeine (gegen den Hersteller)stellen, wenn man das dieser als Schaden melden würde, da ja keine unsachgemäße Nutzung den Schaden verursacht hat?
Dann ist doch alles bestens, da man auf die garantie des hestellers hier nicht angewiesen ist.
entstand und auch die gewerbsmäßige Beschriftung ist dabei
Da wird es interessant - wer hat die angebracht? Vielleicht hat ja der den Fehler gemacht.
eventuell die Versicherung auf die Hinterbeine (gegen den
Wenn man Kasko hat, schadet es nicht, sich an die zu wenden. Die Versicherer sind ja Profis darin herauszufinden, ob sie zahlen müssen und den Versicherten kostet dieser Service nicht mal extra.
Hallo,
was kümmert dich der Hersteller, den Vertrag hat man mit dem
Autohaus.
Wenn diese aber erst sagen sie sehen es als Garatniefall an, rufen aber nach zwei Wochen an und sagen, dass das von den …Werken nicht übernommen wird.
Hätten diese das vorher abklären müssen, ob das der Hersteller als Garantie übernimmt?