Weiß jm., bei welcher Summe in Deutschl. das Existenzminimum angesetzt ist?
Danke, Brigitte
Hallo Brigitte,
ich könnte mir vorstellen, dass es entweder der Sozialhilfe-Satz oder das nicht pfändbare Einkommen ist.
Ersteres sagt Dir das Sozialamt, zweiteres das Gericht
Grüssle
Sven
Das Existenzminimum wird durch die sozialhilferechtlichen Ansprüche definiert. Einen absoluten Gesamtbetrag gibt es da nicht, da die Sozialhilfe zwar verschiedene Regelsätze umfasst deren Höhe jedoch variieren kann (Haushaltsvorstand, Familienangehöriger, etc.). Weiterhin werden neben dem Regelsatz individuelle Kosten übernommen: die der Unterkunft, Krankenvorsorge, einmalige Beihilfen etc.
Wenn man nun einen bestimmten Betrag wissen will, kann dies allenfalls ein durchschnittlicher Betrag sein. Wenn es einen solchen gibt, wäre der wohl über das statistische Bundesamt ermittelt.
Hi,
das Existenzminimum als absolute Definition gibt es nicht. In den sozialhilferechtlichen Bestimmungen des SGB findest du die Regelsätze usw., die im Rahmen der Sozialhilfe das Existenzminimum beschreiben.
In der Abgabeordnung AO finden sich steuerrechtliche Regeln des Existenzminimums, in der Regel die Steuerfreigrenze für Lohn und Gehalt.
Die ZPO, die für Zwangsvollstreckungen gesetzliche Regeln bestimmt, kennt die sog. Pfändungsfreigrenze, die nach Höhe des Einkommens und dem Familienstand (verheiratet, Anzahl der Kinder) berechnet wird.
Dann gibt es Unterhaltsregeln wie die Düsseldorfer Tabelle und eben weitere spezielle Gesetze für besondere Situationen.
Gruß,
Francesco