Rücktrittsrecht bei Umzug

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, Kunde X ordert in einem persönlichen Gespräch in den Geschäftsräumen der Firma XY eine Küche. Es wird nach den Angaben des Kunden in einem Gespräch ein Küche passend gestellt.

Der Vertrag wird geschlossen, es kommt zu einer Anzahlung von 410€.

Kunde X ruft die Küche nicht ab, sie wird nicht gebaut und auch nicht gelagert. Später zieht Kunde X sogar um. Die Maße in der neuen Küche stimmen in gar keine Weise mit denen im o.g. Gespräch überein.

Der Kunde X möchte nun keine neue Küche mehr kaufen, da in der neuen Wohnung schon eine Küche vorhanden ist.

Wie tritt Kunde X nun vom Kaufvertrag zurück und was passiert mit der Anzahlung?

Dank & Gruß, olli

Wie tritt Kunde X nun vom Kaufvertrag zurück und was passiert
mit der Anzahlung?

Hi,

gar nicht, wenn vertraglich kein Widerrufsrecht vereinbart wurde. Geschlossene Verträge sind verbindlich, sofern sie keine anderweitigen Klauseln enthalten oder z. B. dem Fernabsatzgeschäften oder Haustürgeschäften unterliegen. Die Anzahlung wäre dann auch futsch und wenn es ganz blöd kommt, müßte der Käufer die Küche zum vereinbarten Preis abnehmen.

Um zu sehen ob und was bei einer Stornierung des Auftrages passieren würde, müßte man sich den Vetrag zur Hand nehmen und nachlesen.

Gruß
Tina