Hallo,
in einem Arbeitsvertrag steht:„die Mitarbeiterin verpflichtet sich ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst des Unternehmens zu stellen. EIne NEbenschäftigung darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung ausgeübt werden.“ Nun wird der Betroffene offiziell für das ehrenamtliches ENgagement öffentlich geehrt. Daraufhin verlangt der AG von AN einen Zusatz zum ARbeitsvertrag zu unterschreibe, in dem jegliche ehrenamtliche Tätigkeit ebenfalls genehmigungspflichtig untersagt wird. Die bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeiten des AN sind immer nach dem „Lust und Laune Prinzip“ im Sportverein ausgeübt worden, d.h. der AN hatte keine gewählte oder vertraglich vereinbarte Position inne und NIE Geld (d.h. auch keine Aufwandsentschädigung) bekommen. Es wurde z.B. in der Freizeit einen Flyer entworfen, im Rathaus eine Sitzung angehört&protokolliert oder als Beobachter am Rand Trainern Tipps gegeben. Niemals jedoch regelmäßig oder mit VErtrag.
Nun frage ich:
- darf der AG den AN zur Unterschrift der Zusatzvereinbarung zwingen und verlangen, die ehrenamtlichen Tätigkeiten angezeigt zu bekommen?
- ist diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit überhaupt eine Nebenschäftigung?
Für Antworten und Argumentationsgrundlagen wäre ich dankbar