Anzeige bei Verdacht?

Ich möchte eine Person, die gegen mich und andere eine Straftat begangen hat, eine Anzeige stellen. Die Beweislage ist eher unklar, daher möchte ich die Anzeige ja stellen, damit Beweise von Polizei/Staatsanwaltschaft erbracht werden können.
Meine Sorge: Angenommen, die Person kann die Straftaten vertuschen, kann diese dann rechtlich gegen mich vorgehen (Verleumdung o.ä.)? Kann ich mich bei der Erstattung der Strafanzeige mittels der Formulierung gegen solche Folgen absichern (eben als Verdachtsformulierung oder als Vermutung). Es muss doch möglich sein, den Verdacht einer Straftat nichtanonym zur Anzeige bringen zu können, ohne evtl. selber in die Mühlräder der Justiz zu geraten.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Malte

Hi,
zuerst mußt du feststellen, dass eine Starftat begangen wurde. Wenn du entsprechende Nachweise erbringen kannst, empfehle ich dir, eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Die Ermittlungsbehörde wird dann schon den Täter feststellen, ohne dass du Gefahr läufst, wegen Verleumdung selbst eine Anzeige einzuhandeln.
Gruß,
Francesco

Dummerweise kann ich diese Anzeige kaum gegen unbekannt stellen, da es um einen Betrug geht. Der Herr hat Waren bei mir und Kollegen bestellt und die „Bezahlung“ mit nicht gedeckten Schecks vorgenommen. Da werde ich bei einer Anzeige ja den Kontoauszug vorlegen müssen und dann werde ich den Herrn auch beim Namen nennen müssen, oder?
Danke für die Antwort

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Warum kommt mir…
…das so bekannt vor? Wenn ich dann noch auf deine Visitenkarte gucke…

Hi,
ein geplatzter Scheck impliziert immer einen Betrugsverdacht. Der Scheckaussteller muß schon eine Menge aufbieten, um sich von diesem Verdacht frei zu sprechen.
Es ist keine Verleumdung, jemanden wegen Verdacht des Scheckbetruges anzuzeigen, wenn ein von ihm ausgestellter Scheck mangels Deckung nicht eingelöst worden ist.
Gruß,
Francesco

Der Herr hat Waren bei mir und Kollegen bestellt und die :„Bezahlung“ mit nicht gedeckten Schecks vorgenommen. Da werde :ich bei einer Anzeige …

Hallo Malte,

ein ungedeckter Scheck ist ein ernster Vorfall, allemal erklärungsbedürftig und geeignet, den Ruf des Scheckausstellers zu schädigen.

Es kann sein, daß eine Betrugsabsicht dahinter steckt. Da werden Waren z.B. nur gegen sofortige Zahlung herausgegeben, der Scheck stellt sich als ungedeckt heraus, Ware und Scheckaussteller sind weg und nicht mehr auffindbar. Nun gut, das sieht ziemlich
eindeutig aus.

Anderer Fall: Der Scheckaussteller handelt im guten Glauben, daß seine Schecks von der Bank eingelöst werden. Plötzlich trifft ihn eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Finanzamts. Das im Soll befindliche Konto ist damit zunächst dicht. Vorgelegte Schecks platzen. Sowas kommt jeden Tag tausendfach vor. Oder die Bank hat keine Lust mehr. Kommt auch jeden Tag vor. Wer da von Betrug redet, ist noch nicht lange im Geschäft und hat noch keinen richtigen Sturm erlebt. Sowas ist unschön, aber weit weg von Betrug. Der Scheckaussteller hat ja auch wirklich niemanden betrogen. Er hat nur die gegen ihn bestehende Geldforderung noch nicht beglichen.

Ganz gleich, was Juristen dazu sagen - die Unterstellung der Betrugsabsicht führt in diesen Fällen zu eigenem Mehraufwand und
nicht zum Ziel, nämlich zum Geldeingang.

Ich würde den Ball erst einmal flach halten und Klärung herbei führen. Ich würde zunächst den Schuldner schriftlich in Verzug setzen und noch einmal eine kurze Zahlungsfrist setzen. Geht dann immer noch kein Geld ein, Mahnbescheid erwirken und dann den Dingen ihren Lauf lassen.

Du willst doch Geld und Dir unnötigen Aufwand vom Halse halten, oder? Na also, dann mußt Du zusehen, daß Du einen vollstreckbaren Titel bekommst. Die Betrugsanzeige ist dafür aber ein gänzlich ungeeignetes Mittel, schon überhaupt kein schnell wirkendes.

Richte bei Lieferanten und Kunden keinen menschlichen Flurschaden an. Wenn man lange in einer Branche tätig ist, begegnet man sich immer wieder und ist irgendwann ganz sicher selbst in der Situation, froh zu sein, langmütige Geschäftspartner zu haben, die nicht gleich Amok laufen.

Gruß
Wolfgang

PS: Halte Dir als Selbständiger Rechtsstreitigkeiten und Unternehmensberater soweit möglich vom Hals. Beides sind schwarze Löcher, in denen Beträge beliebiger Höhe ohne erkennbaren Nutzen auf Nimmerwiedersehen verschwinden.