Parkplatz / Halteverbot Verständniss Problem

Hallo,
ich hatte heute mit einem Kollegen eine Diskussion über das Parken auf einem öffentlichen Parkplatz.
Der Parkplatz sieht wie folgt aus http://www.imagebanana.com/view/lo3quuxw/q1.JPG
Erklärung in Text:

  • Er hat 3 Reihen die von beiden seiten beparkt werden kann
  • An der Seite vom mittleren ist ein Absolutes Halteverbotsschild mit pfeilen in beide richtungen.
  • An der 3 Reihe wird geparkt

Legende zum Bild:
P - Parkplatz
A - Absolutes Halteverbotsschild (mit Pfeile in beide richtungen)
B - Standort des Autos

Die Frage ist nun, darf man an stelle B Parken, oder wird ebenfalls diese Stelle von Schild A betroffen? Meiner Meinung nach sollte man dort nicht parken, jedoch bin ich der Meinung dass das Schild von der Einfahrt unterbrochen wird.

Was ist hier nun richtig ?

Hallo,
Gibt es irgendwelche vorgeschriebenen Fahrtrichtungen auf dem Parkplatz?

Die Frage ist nun, darf man an stelle B Parken, oder wird
ebenfalls diese Stelle von Schild A betroffen? Meiner Meinung
nach sollte man dort nicht parken,

Bei strenger Auslegung von §12 Abs. 3 Punkt 1 darf man das da gar nicht und das Schild wäre überflüssig.

jedoch bin ich der Meinung
dass das Schild von der Einfahrt unterbrochen wird.

Das kann man so sehen, ob ein Richter das als Einmündung anerkennt, müßte man ihn fragen.

Cu Rene

Die Fahrt richtung ist dort von A nach B, sprich man darf nur in eine richtung fahren.

Hallo,

gemäß StVO §12(3) ist das Parken dort nicht erlaubt.
Die Schilder werden zur „deutlichen Erinnerung“ hingestellt, wenn es immer wieder zu Problemen kommt, weil die Autofahrer die StVO nicht kennen.

Gruß Steffi