Hallo,
Wenn in einem Handyvertrag steht dass er sich nach nicht Fristgerechter Kündigung (vertragsabschluss 2004) um 24 Monate Verlängert ist dies nach aktueller Rechtslage Rechtens ?
Und Könnte man einen solchen Vertrag auch früher auflösen ?
Ich habe davon gehört dass sich Handyverträge nurnoch 3 Monate verlängern dürfen …
Dankeschön …
Hallo,
Wenn in einem Handyvertrag steht dass er sich nach nicht
Fristgerechter Kündigung (vertragsabschluss 2004) um 24 Monate
Verlängert ist dies nach aktueller Rechtslage Rechtens ?
Ja.
Und Könnte man einen solchen Vertrag auch früher auflösen ?
Nein.
Ich habe davon gehört dass sich Handyverträge nurnoch 3 Monate
verlängern dürfen …
Was man nicht alles so hört …
Gruß
S.J.