Hi,
hoffe, hab das richtige Forum erwischt:
Darf man eine fremde Wohnung betreten, wenn ein Mitbewohner (volljährige Tochter) es erlaubt, aber die anderen Mitbewohner (Eltern) dagegen sind?
MfG
Hi,
hoffe, hab das richtige Forum erwischt:
Darf man eine fremde Wohnung betreten, wenn ein Mitbewohner (volljährige Tochter) es erlaubt, aber die anderen Mitbewohner (Eltern) dagegen sind?
MfG
das kommt immer darauf an.
gruss
das kommt immer darauf an.
So ist es.
Ein Komolitone hat es mir so erklärt:
Soweit man mich richtig informiert hat legt das Begehungsrecht der Eigentümer fest.
In einer Mietwohnung überträgt der Eigentümer diese Möglichkeit an den Mieter.
Mieter sind diejenigen die als solche im Mietvertrag eingetragen sind, höchstwahrscheinlich einer der Eltern oder beide Eltern. In diesem Falle kann die Tochter kein Begehungsrecht erteilen.
Danke, das hilft mir weiter 
Wie Bett 1?
como, it. / span. = wie
lit, frz. = Bett
one, engl. = eins
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommilitone
VG
EK
P.S.: Fiel Spahs ann dehr Unniwersitäht