Dürfen Zahnärzte nach der zahnmedizinischen Approbation den Zusatz Heilpraktiker mit oder ohne Prüfung führen?
Dürfen sie ohne Heilpraktikerprüfung als Heilpraktiker tätig werden?
Dürfen sie den Heilpraktiker zusätzlich machen?
Die Prüfung ist Pflicht, meist wird das aber noch während dem Studium mitgemacht… (wofür auch immer)
Wie gesagt, der Zahnarzt muss die Heilpraktikerprüfung ablegen.
Mit einem abgeschlossenen Studium kann er aber einen Teil der
Prüfung eventuell anerkannt bekommen.
Einige Zahnärzte machen das, um ihre Patienten ‚ganzheizlich‘
behandeln zu können.
Viele Störungen an den Zähnen können sich auf den ganzen Organismus
auswirken und sind mit schulmedizinischen Methoden nicht zu diagnostizieren (siehe Chinesische Medizin).
Ich bezweifele allerdings, dass die meisten Zahnärzte, die ganzheitlich
behandeln dieses komplexe Gebiet sicher beherrschen,
Oft handelt es sich nur um ein Geschäftsmodell, um sich einen neuen
Absatzmarkt zu verschaffen.
Dürfen Zahnärzte nach der zahnmedizinischen Approbation den
Zusatz Heilpraktiker mit oder ohne Prüfung führen?
Dürfen sie ohne Heilpraktikerprüfung als Heilpraktiker tätig
werden?
Dürfen sie den Heilpraktiker zusätzlich machen?
Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die darf man also nur führen, wenn man die Voraussetzungen dazu erfüllt. Das heisst, man muss u.a. eine Miniprüfung beim Gesundheitsamt machen um Heilpraktiker „zu werden“.
Meiner Ansicht nach können Ärzte kein Heilpraktiker werden (denn das sind laut Gesetz nichtärztliche Heiler).
Sie dürfen aber alternative Behandlungsmethoden einsetzen, es gibt zB viele homöopathische Ärzte, und teilweise werden diese Behandlungen auch von den Krankenkassen übernommen.
Ich nehme mal an, das für ZAHNärzte das gleiche gilt(?)
DW.
o.T.
Viele Störungen an den Zähnen können sich auf den ganzen Organismus
auswirken und sind mit schulmedizinischen Methoden nicht zu
diagnostizieren (siehe Chinesische Medizin).
Doch. Siehe Dr. House.
Ich bezweifele allerdings, dass die meisten Zahnärzte, die
ganzheitlich behandeln dieses komplexe Gebiet sicher beherrschen,
Oft handelt es sich nur um ein Geschäftsmodell, um sich einen
neuen Absatzmarkt zu verschaffen.
Und was unterscheidet sie da vom Heilpraktiker? Dass sie erst mal Humanmedizin studiert haben?
Hallo Zahnärzte haben eben nicht Humanmedizin studiert, sondern Zahnmedizin. Das ist ein komplett anderer Studiengang und es ist ziemlich schwer sich Scheine aus einem Zahnmedizinstudium für ein Humanmedizistudium anrechnen zu lassen.
Bis vor ein paar Jahrzehnten gab es noch die Dentisten, nichtstudierte Zahnbehandler. Aus diesen ZEiten stammt noch der Grundsatz, dass der Zahnarzt, wenn er noch etwas anderes als den Mundbereich behandeln will, die Heilpraktikerprüfung machen muss.
Anschliessend muss er sich aber nicht auf NAturheilkunde begrenzen, sondern kann durchaus auch ganz Schulmedizinisch behandeln.
Der Heilpraktiker hat Therapiefreiheit.
Gruß
7