Liebe Experten,
dürfen Unternehmen, die eine Website betreiben, Wettbewerber vom Zugriff auf dieses Angebot aussperren, falls diese sich anders als normale Nutzer verhalten?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Freundliche Grüße
SODMaster
Liebe Experten,
dürfen Unternehmen, die eine Website betreiben, Wettbewerber vom Zugriff auf dieses Angebot aussperren, falls diese sich anders als normale Nutzer verhalten?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Freundliche Grüße
SODMaster
dürfen Unternehmen, die eine Website betreiben, Wettbewerber
vom Zugriff auf dieses Angebot aussperren
Kann ich Mitbewerbern die Augen zuhalten, wenn sie vor einem Plakat der Konkurrenz stehen?
Eine Webseite ist erst mal eine bewußt öffentliche Sache - von der technischen Unmöglichkeit, bestimmte Personen zu sperren, mal ganz abgesehen. Wer nicht will, daß _jedermann_ da reinschauen kann, darf halt keine Webseite betreiben, so einfach ist das.
Ein anderes Thema wäre z.B. die Nutzung eines Forums oder einer Dienstleistung, aber das geht aus der Frage nicht hervor.
Unter Umständen könnte ein Anspruch auf Unterlassung bestehen, etwa dann, wenn das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt wird.
Um das beurteilen zu können, müsste man aber schon etwas genauer wissen, auf welche Art und Weise sich der Wettbewerber ‚anders verhält‘. Dies könnte z.B. dann gegeben sein, wenn sich der Wettbewerber in Foren diffamierend über das Unternehmen äußert oder der Wettbewerber so viel Traffic verursucht, dass die Internetseite regelmäßig zusammenbricht.
In Betracht käme auch eine Pflichtverletzung aus einem Vertrag, sofern zwischen dem Anbieter der Internetseite und den Besuchern ein Vertragsverhältnis besteht.
Alles im Allen ist so ein „Aussprerren“ also grundsätzlich möglich. Ob die Voraussetzungen dafür aber im konkreten Fall vorliegen und ob sich dieses Recht auch durchsetzen lässt (siehe Vorredner) lässt sich so pauschal nicht beantworten.
dürfen Unternehmen, die eine Website betreiben, Wettbewerber
vom Zugriff auf dieses Angebot aussperrenKann ich Mitbewerbern die Augen zuhalten, wenn sie vor einem
Plakat der Konkurrenz stehen?
Eine Webseite ist erst mal eine bewußt öffentliche Sache - von
der technischen Unmöglichkeit, bestimmte Personen zu sperren,
mal ganz abgesehen.
Sehe ich anders. Eine Webseite ist eben keine Öffentliche Sache. Wenn ich nicht will, dass jemand auf meiner Webseite surft, so hab ich sehr wohl die Möglichkeit diesen jemand von meiner Seite auszusperren. Ebenso wie ich die Möglichkeit hab, ungebetene Gäste aus meinem Haus und meinen Geschäftsräumen zu entfernen (Hausrecht). In einigen Fällen ist das technisch sogar sehr einfach machbar, nämlich dann, wenn der Mitbewerber mit einer „statischen IP“ surft und mir diese bekannt ist. Im Falle einer dynamischen IP ist es ebenfalls möglich, allerdings nimmt man dann billigend in Kauf, dass einige andere - möglicherweise potenzielle Kunden - ebenfalls nicht auf die Seite kommen
Wer nicht will, daß _jedermann_ da
reinschauen kann, darf halt keine Webseite betreiben, so
einfach ist das.Ein anderes Thema wäre z.B. die Nutzung eines Forums oder
einer Dienstleistung, aber das geht aus der Frage nicht
hervor.
Hier erfolgt der ausschluss im übrigen über dasselbe Verfahren (Benutzername oder IP sperren)
Eine Webseite ist erst mal eine bewußt öffentliche Sache - von
der technischen Unmöglichkeit, bestimmte Personen zu sperren,
mal ganz abgesehen.Sehe ich anders. Eine Webseite ist eben keine Öffentliche
Sache.
Doch, genau das ist sie. Der BGH bezeichnet das gerne als „öffentliche Zugänglichmachung“.
Wenn ich nicht will, dass jemand auf meiner Webseite
surft
, dann stelle ich sie nicht online oder schütze den Zugang mit einem Kennwort.
, so hab ich sehr wohl die Möglichkeit diesen jemand von
meiner Seite auszusperren.
Seit wann hat eine Webseite einen Türsteher?
Ebenso wie ich die Möglichkeit hab,
ungebetene Gäste aus meinem Haus und meinen Geschäftsräumen zu
entfernen (Hausrecht).
Falscher Vergleich. Eine Webseite ist - wenn überhaupt - mit einem Prospekt, einem Katalog oder einer anderen Veröffentlichung zu vergleichen.
In einigen Fällen ist das technisch
sogar sehr einfach machbar, nämlich dann, wenn der Mitbewerber
mit einer „statischen IP“ surft und mir diese bekannt ist.
Unerheblich.
Im
Falle einer dynamischen IP ist es ebenfalls möglich,
allerdings nimmt man dann billigend in Kauf, dass einige
andere - möglicherweise potenzielle Kunden - ebenfalls nicht
auf die Seite kommen
Noch konfuser. Wenn ich etwas veröffentliche, dann tue ich eben genau das: Ich öffne es der Allgemeinheit. Und genauso wenig, wie ein Autor Einfluss darauf hat, wer sein Buch in einem Geschäft kauft, genauso wenig hat der Betreiber einer Webseite Einfluss darauf, wer die Seite aufruft.
Ich denke schon, das man das kann, denn dazu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 4 U 37/08).
Zu der gerichtlichen Urteil war es gekommen, als ein Unternehmen feststellte, dass das eigene Webangebot innerhalb von zwei Stunden mehr als 650 Mal von Rechnern eines Wettbewerbers aufgerufen worden war.
Freundliche Grüße
CupidoVienna
Ich denke schon, das man das kann, denn dazu gibt es ein
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 4 U 37/08).Zu der gerichtlichen Urteil war es gekommen, als ein
Unternehmen feststellte, dass das eigene Webangebot innerhalb
von zwei Stunden mehr als 650 Mal von Rechnern eines
Wettbewerbers aufgerufen worden war.
Wobei das aber ein Fall ist, wo man von Mißbrauch reden kann. Mit „normalem“ Nutzen der Webseite durch die Konkurrenz hat das aber nichts zu tun.
„Die automatische Sperre der IP-Adressen sei zudem dann wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Wettbewerber bei seinen Testmaßnahmen nicht wie ein normaler Nachfrager verhalte. Durch etliche hundert Aufrufe in Abständen von wenigen Sekunden, bei denen jeweils nur Produktlisten abgefragt werden, ist kein Verhalten eines normalen Nachfragers.“
Umgekehrt kann man daraus eben schließen, daß „normales“ Nutzen geduldet werden muss. Und im Gegenteil könnte ich mir sogar durchaus vorstellen, daß die gezielte Aussperrung von Mitbewerbern eine wettbewerbsrechtliche Behinderung darstellt.
Moin,
Eine Webseite ist erst mal eine bewußt öffentliche Sache - von
der technischen Unmöglichkeit, bestimmte Personen zu sperren,
mal ganz abgesehen.In einigen Fällen ist das technisch
sogar sehr einfach machbar, nämlich dann, wenn der Mitbewerber
mit einer „statischen IP“ surft und mir diese bekannt ist.
Wenn man solche Aussagen macht, sollte man wissen, wovon man redet.
Eine IP# bezeichnet immer einen einzelnen Computer, niemals einen Menschen! Und auf einer IP# können auch hunderte oder tausende Leute arbeiten!
Das ist ein klassisches Missverständnis aus der Windows-Homecomputer-Welt, wo an einem Computer gleichzeitig auch nur ein Mensch sitzen kann.
Grüße,
-Efchen
Moin,
Eine Webseite ist erst mal eine bewußt öffentliche Sache - von
der technischen Unmöglichkeit, bestimmte Personen zu sperren,
mal ganz abgesehen.In einigen Fällen ist das technisch
sogar sehr einfach machbar, nämlich dann, wenn der Mitbewerber
mit einer „statischen IP“ surft und mir diese bekannt ist.Wenn man solche Aussagen macht, sollte man wissen, wovon man
redet.
Danke, das gleiche wollte ich dir vorschlagen.
Eine IP# bezeichnet immer einen einzelnen Computer,
niemals einen Menschen! Und auf einer IP# können auch
hunderte oder tausende Leute arbeiten!
Ist nicht wirklich richtig, denn die IP bezeichnet IMMER eine juristische Person und keinen Computer. IP Adressen werden über die Vergabestellen an Firmen oder Organisationen NAMENTLICH vergeben. Auch Internetprovider erhalten IP Adressen von den Vergabestellen und diese IP Adressen sind dann NAMENTLICH erstmal auf diesen Provider registriert und NICHT auf einen Computer. Der Computer kommt erst ins Spiel, wenn ein Kunde des Providers ins Internet will und hierfür von seinem Provider, eine auf den PROVIDER registrierte IP Adresse zur Nutzung erhält. Diese erhaltene IP, kann der Nutzer aber widerrum mit MEHREREN Computern nutzen, aber das ist im Zusammenhang mit der Frage auch keine Antwort.
Eine IP ist zu einem Zeitpunkt X IMMER NUR einer Person zugeordnet und nicht zwingend einem Computzer, denn ein Router kann z.B. auch eine Verbindung mit dem Internet herstellen und erhält hierfür eine IP-Adresse. Wenn - wie oben bereits erwähnt - mehrere Leute (in der Firma) über den gleichen Zugang online gehen haftet im Falle eines Falles erstmal immer der Anschlussinhaber gegenüber dem Provider).
Wenn ich nun als Anbieter einer Webseite verhindern will, dass Firma XY auf meine Seite zugreift und Firma XY hat eine statische IP (der Firma fest zugewiesen), so kann diese IP im Webserver auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für mich persönlich ist es dabei unerheblich, ob auf dieser IP 1, 10 oder 100 Leute arbeiten. Die IP ist der Firma zugewiesen und diese Firma will ich auf meiner Webseite nicht sehen, also kann ich die IP sperren und somit kommt keiner mehr aus der Firma auf meine Seite - zumindest nicht über den „normalen“ Weg.
Selbiges geht übrigens auch wenn Privatpersonen eine feste IP zugewiesen haben, dann kann ich diese ebenfalls sperren.
Hierbei ist im schlimmsten Fall der übrige Haushalt der Person betroffen (Frau, Kinder etc), da diese dann selbstverständlich auch nicht auf die Seite kommen, aber keinesfalls hunderte oder tausende von Leuten
Dies wäre nur dann der Fall, wenn ich versuche eine Person / Firma zu sperren, welche Dynamische IP-Adressen verwendet. In diesem Fall ist es technisch unmöglich, immer genau die Person, die ich gerade sperren will, tatsächlich auch zu sperren.
In solchen Fällen kann man IP-Netze sperren welche meistens Örtlich unterteilt sind. Damit gehe ich aber auch das Risiko ein, dass jemand aus der Region gesperrt wird, der ein potenzieller Kunde ist.
Das ist ein klassisches Missverständnis aus der
Windows-Homecomputer-Welt, wo an einem Computer gleichzeitig
auch nur ein Mensch sitzen kann.Grüße,
-Efchen
Nein das ist kein Missverständnis. Ebenso ist es kein Missverständnis dass eine IP X zu einem Zeitpunkt Y genau einer „Person“ (dem Anschlussinhaber) zugeordnet ist. Dabei ist es unerheblich welche Person gerade am PC sitzt und wieviele Computer über diese IP das Internet nutzen, der Anschlussinhaber ist der Vertragspartner und haftet im Falle eines Falles für diesen Anschluss
Deine Ausführung is ja nett - aber geht voll am Thema vorbei. Es geht nicht darum, eine IP fest einer Person zuzuordnen, sondern darum, daß eine Person eben nicht mit einer festen IP „rumläuft“.
Schon mal was von Proxys, TOR, JAP oder Internet-Cafes gehört?
Viel Spaß beim Blocken…
Es ist technisch eben NICHT machbar, eine Person davon abzuhalten, eine bestimmte offene Webseite aufzurufen. Es kann, so fern einige Daten bekannt sind, nur geringfügig schwerer gemacht werden.