Im Voraus bezahlte Leistung nicht erbracht

Hallo,

angenommen, jemand beauftragt einen Anwalt, Akteneinsicht zu beantragen, um zu prüfen, ob und welche weitere Vorgehensweise bzgl. Schadenersatz in einem Betrugsfall angebracht wäre. Der Anwalt verlangt Vorkasse und schickt dann auch noch eine Kopie eines Schreibens, in dem er angeblich bei der Staatsanwaltschaft die Akte für 3 Tage zur Ansicht bestellt hat. Anschließend meldet er sich dann nie wieder. Auf Emails und Briefe kommt keine Antwort und am Telefon ist er nie zu sprechen. Die Auftragserteilung liegt nun schon etwa 9 Monate zurück.

Was kann man da tun?

Gruß Ebi

Hallo!

angenommen, jemand beauftragt einen Anwalt, Akteneinsicht zu
beantragen, um zu prüfen, ob und welche weitere Vorgehensweise
bzgl. Schadenersatz in einem Betrugsfall angebracht wäre. Der
Anwalt verlangt Vorkasse und schickt dann auch noch eine Kopie
eines Schreibens, in dem er angeblich bei der
Staatsanwaltschaft die Akte für 3 Tage zur Ansicht bestellt
hat.

Dann stimmt die Überschrift nicht. Die vereinbarte Leistung - Akteneinsicht beantragen - ist ja erbracht worden. Spaß beiseite, das nützt natürlich nichts, wenn danach nichts mehr kommt. Aber die Geschäftsgebühr entsteht mit Beauftragung.

Anschließend meldet er sich dann nie wieder. Auf Emails
und Briefe kommt keine Antwort und am Telefon ist er nie zu
sprechen. Die Auftragserteilung liegt nun schon etwa 9 Monate
zurück.

Was kann man da tun?

Nun, da gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Der Anwalt hat die Akteneinsicht erhalten:
Dann kann man ihn auffordern, seine Einschätzung wie vereinbart abzugeben, und nebenbei mit einer Meldung an die Rechtsanwaltskammer drohen. Notfalls klagt man seine Auskunft ein.

b) Der Anwalt hat die Akteneinsicht nicht erhalten:
Das mag für Außenstehende befremdlich wirken, ist aber gar nciht so lebensfremd. In einem Strafverfahren wandert die Akte mal hierhin, mal dorthin, es gibt Verteidiger, die die Akten auch sehen wollen, und diverse andere Stellen. Es gibt Urlaub und krankheitsbedingte Ausfallzeiten, es gibt Dezernatswechsel, es gibt Nachermittlungen durch die Polizei und und und. Der Anwalt des Geschädigten, zumal wenn dieser nicht Verfahrensbeteilgter ist, steht in der Hackordnung ganz unten.

Außerdem ersticken die Staatsanwaltschaften in Aktenbergen und hinken sowieso mit ihrer Arbeit hinterher. Daran wird sich auch nichts ändern, solange unser Steuergeld für Bankmanager-Bonuszahlungen und marode Staaten ausgegeben wird, deren Bürger keine Steuern zahlen. Man sollte die Justiz in die Hände der Banken geben, dann gäbe es auch mehr Geld.

Es ist also nicht unüblich, dass man monatelang auf so eine Akte warten muss. Als Anwalt sagt man das dem Mandanten zu Beginn der Beauftragung und dann später auf Nachfrage gerne nochmal. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, da muss man sich einfach um die Mandate kümmern, bei denen irgendetwas passiert oder man den Lauf der Dinge zumindest beeinflussen kann. Und die Mandate, bei denen nichts passiert und das auch nicht zu ändern ist, die haben dann halt Pause.