Laptop auspioniert?!?

Hallo liebe Gemeinde

Wie verhält sich das wenn ein privater Laptop, Passwortgeschützt, von jemanden geknackt wurde, Email´s kopiert und Bilder gestohlen wurden.

Und diese von einer namentlich bekannten Person gegen einen verwendet werden, der dieses sogar per SMS zugibt das er es getan hat.

Ist dies bereits eine Straftat oder lohnt sich da schon der Gang zur Polizei um eine Anzeige zu stellen.

Und wie genau nennt sich da der genau Straftatbestand - falls es eine ist?!?

Schonmal besten Dank für etwaige Info´s.

Hallo,

was für ein Zufall, da habe ich doch erst vor kurzem etwas zu ausgearbeitet :wink:

§ 202a Abs. 15 Bes. Teil StGB
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zu-gangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Fassung aufgrund des Einundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007 ( BGBl. I S. 1786) m.W.v. 11.8.2007.

§ 44 Abs. 5 BDSG
Strafvorschriften

(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verant-wortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
(Informationsfreiheitsgesetz - IFG) vom 5.9.2005 ( BGBl. I S. 2722) m.W.v. 1.1.2006.

Quelle:
http://dejure.org/

Grüße Alex