Bar oder Disko ?

Hallo,

jemand betreibt eine Bar/Cafe/Restaurant quasi hat eine Konzession für eine Speise & Schankwirtschaft, ohne jegliche Einschränkungen. Darf dieser Veranstaltungen abhalten also mit DJ und lauter Musik ?

Hi,

kommt darauf an…

Leider ist meine Kristallkugel beim TÜV, deshalb kann man nur vermuten, daß man am besten bei der Stadt/Gemeinde nachfragt.
Das Problem ist nämlich nicht nur gaststättenrechtlicher sonder auch baurechtlicher Art.

grüße
miamei

Wie der Vorposter schon schrieb, das hat nicht nur etwas mit der gaststättenrechtlichen Genehmigung zu tun, sondern auch mit baulichen Besonderheiten.
Grundsätzlich muss ab 22:00 Uhr Ruhe sein. Das bedeutet wenn ein Gaststättenwirt eine einmalige Veranstaltung plant muss er sich für diese eine Veranstaltung eine Sondergenehmigung einholen.
Sollte der Betreiber aber vorhaben eine Dikothek zu eröfnnen, auch wenn sich der Diskobetrieb auf das Wochenende beschränkt, muss darauf geachtet werden, dass die Veranstaltungen drinnen stattfinden damit die Anwohner in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden. Und es darf auch nicht zu viel laute Musik nach Außen gehen. Das ist also ein Immisionsrechtliche Geschichte. Beispielsweise könnte der Gaststättenbesitzer dazu verpflichtet werden extra lärmdämmende Fenster einzubauen.

Es ist also ohne Genehmigung nicht möglich nach 22:00 eine Disko über Zimmerlautstärke zu betreiben.

lg schlumpf