Wo hört der Balkon auf?

Hallo zusammen,
Familie M hat eine Wohnung über einer Pizzeria gemietet, der Balkon ist gleichzeitig die Decke der Pizzeria. Zwischen Balkongitter und Balkonrand ist ca. 20cm Platz auf dem eine Leuchtreklame der Pizzeria steht. Der Besitzer des Lokals möchte nun an der Leuchtreklame etwas machen. Hat er das Recht, dafür auf ohne die Erlaubnis von M auf dem Rand des Balkons langzuklettern? Seiner Meinung nach gehört der Rand nicht mehr zu der Wohnung von M.
Im Voraus danke für die Antworten.
Gruß
Beate

Hallo,
das kann man nicht allgemein beantworten. Der Vermieter (und die Hausverwaltung) sollten das durch einen Blick in die Teilungserklärung (da sollte der Teil an dem die Werbung ist als Sondereigentum eingetragen sein) aber klären können. In der Regel endet der Balkon an der Innenbrüstung, der Rest ist normalerweise im Gemeinschaftseigentum (Arbeiten daran werden für gewöhnlich angekündigt, aber mehr auch nicht).
Ob der Berufsgenossenschaft das gefällt, daß da jemand am Sims „rumturnt“, statt sich geeignetes Gerät zu mieten/kaufen, steht auf einem anderen Blatt.

Cu Rene

Hallo Beate
aus der Anfrage geht schon hervor, dass es sich hier um einen Mangel an zwischenmenschlicher Beziehung handelt. Daher gibt es auch Rechtsanwäte und Gerichte die daran verdienen.
Nun wurde die Leuchtreklame ja irgendeinmal aufgestellt. Dort wurde die Flächenfrage ja ganz sicher geklärt. Sie kann vermutlich somit nicht im Mietbereich des Wohnungsinhabers sein, es sei denn, die Pizzeria und Wohnung waren irgendwann mal eine Einheit, was aber hier nicht anzunehmen ist. Auch wurde die Anlage ja bis jetzt offensichtlich akzeptiert. Also kann doch der Pizzabetrieb auch Reparaturen an dieser Anlage vornehmen. Es wäre auch ein leichtes sich zuvor zu verständigen, oder schon bei Abschluss des Mietvertrages. Da das aber nicht gemacht wurde, wird es auch einen Grund dafür geben. Natürlich darf dabei nicht der Balkon hinter der Brüstung betreten werden, ohne vorherige Erlaubnis. Aber dort wo das Transparent steht sollten doch keine Probleme entstehen. Man muss doch die Möglichkeit haben z. B. eine Leuchtröhre oder Buchstaben auszutauschen. Also hier scheinen doch noch ganz andere Gründe eine Rolle zu spielen als die Frage wem nun die Brüstung gehört.
Um aber Deine Frage rechtlich zu klären, müssen die Baupläne und die Mietverträge angeschaut werden. Das geht so nicht mit ein paar Worten im Netz.

Gruss
Peter Koch
Rechtsbeistand

Danke für die Antworten.

Hallo,

erstens bist du nach deinem Profil kein Rechtsbeistand und solltest daher auch nicht versuchen, den Eindruck zu erwecken.

Zweitens hat der Mieter nichts zu entscheiden, was außerhalb seiner Mietsache liegt.

hth

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