Portogebühren für Garantie-Rücksendung

Liebe Rechts-Experten :smile:)

Ööööhm, ich habe nicht gerade einen aufregenden „Fall“ *ggg*, wüßte aber doch ganz gern, wie die Sachlage steht, um unnötige Streitereien von vorneherein zu vermeiden.

Und zwar habe ich über ein Online-Versteigerungsdienst bei einem gewerblichen Tierzubehörgeschäft einen neuen Katzenkratzbaum ersteigert, der auch mit Rechnung geliefert wurde. Beim Aufbau stellte sich heraus, daß ein Element des Dings Materialfehler hat und schon kaputt ging, noch bevor die erste Mieze dem Ding in die Nähe gekommen ist. Der Händler sagte mir, ich solle das defekte Teil zurücksenden und würde dann umgehend Garantieaustausch zugesandt bekommen. So weit so gut. Was ich nu nicht weiß, muß ich das Paket für die Rücksendung bezahlen oder kann ich es unfrei zurückschicken?

Danke für Eure Tips!

greetings, Nena

Hi,
die Rücksendegebühren mußt du leider selbst tragen. Gewährleistungsansprüche beziehen sich nur auf die Kaufsache selbst.
Gruß,
Francesco

Hallo Nena,
die Kosten für die Rücksendung einer Ware dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden.
Siehe § 361b Abs.2 BGB.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen
Grüße Michael

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Hi Michael,
die von zitierte Vorschrift des § 361b Abs. 2 BGB bezieht sich ausschließlich auf den Rücktritt vom Kaufvertrag, hier speziell das Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen.
Unser Fall ist aber ein Thema der Gewährleistungsansprüche, die in §§ 459 ff. BGB geregelt sind.
Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,
deine von Dir genannten Paragraphen sind vollkommen unstrittig.
Dennoch gilt für eine Rückgabe einer Sache immer noch der 361b Abs 2 BGB. Denn bei einem Umtausch handelt es sich zweifellos um eine Rückgabe. Der von mir genannte Absatz spricht alleine von einem Rückgaberecht und nicht von einem Rücktritt.
Gruß Michael

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Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Hilfe! Ich komme allerdings noch nicht ganz klar. Zum ersten: Ich gebe nicht den Kratzbaum komplett zurück, sondern nur die beiden betroffenen, defekten Elemente. Ist das dann eine Rückgabe in dem Sinn, daß ich keine Kosten zu übernehmen habe? Und zum zweiten: Unter http://www.gesetze.2me.net/bgb_/index.html finde ich zwar einen § 361 BGB, aber keinen $ 361b BGB. Kann es sein, daß dieser Paragraph gestrichen wurde? Und wenn ja, wo steht dann was darüber?

greetings, Danke für jeden Tip!

Nena

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