Hallo Leute.
Folgendes Beispiel: Ehemann hat von seinen Eltern ein Grundstück bekommen. Dieses
wurde ihm vorab vererbt, so dass im Todesfall ein gemeinsames Kind bzw seine Eltern
erben würde.Diese haben auch Vorkaufsrecht im Falle eines Verkaufs.
Ist es der Ehefrau möglich auch ohne Erlaubnis der Schwiegereltern ins Grundbuch
zu kommen, zumindest für die Hälfte des Hauses, das in diesem Jahr gemeinsam
gebaut und finanziert wird?
Was würde im Falle einer Scheidung passieren, wenn Ehefrau nicht im Grundbuch
steht?
Was im Todesfall des Mannes? Könnte Ehefrau dann z.B aus dem Haus rausfliegen
,das sie ja zur Hälfte mitbezahlt?
Ist es der Ehefrau möglich auch ohne Erlaubnis der
Schwiegereltern ins Grundbuch zu kommen,
Der Ehemann könnte für seine Frau ein Wohnrecht oder eon Nießbrauch eintragen lassen. dagegen könnten die Schwiegereltern nicht unternehmen.
Was würde im Falle einer Scheidung passieren, wenn Ehefrau
nicht im Grundbuch steht?
Das hängt davon ab, wie die eheleute das vertraglich regeln. Sollte die Ehefrau nicht als Miteigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden, wäre so ein Vertrag aus Sicht der Ehefrau unabdingbar.
Was im Todesfall des Mannes? Könnte Ehefrau dann z.B aus
dem Haus rausfliegen ,das sie ja zur Hälfte mitbezahlt?
Ist es der Ehefrau möglich auch ohne Erlaubnis der
Schwiegereltern ins Grundbuch
zu kommen, zumindest für die Hälfte des Hauses, das in diesem
Jahr gemeinsam
gebaut und finanziert wird?
Die Ehefrau kann als Miteigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden. Dazu ist es nötig, dass der Mann ihr die Hälfte des Grundstückes verkauft (Grunderwerbssteuer) oder verschenkt (Schenkungssteuer - allerdings hohe Freibeträge). Beratung dazu sollte ein Notar geben können, der ja bei beiden Geschäften eh eingeschaltet werden muss.
Ob auf dem Grundstück ein Haus oder ein Wohnwagen oder ein Zelt steht, interessiert das Grundbuchamt nicht.
Was würde im Falle einer Scheidung passieren, wenn Ehefrau
nicht im Grundbuch
steht?
Da das Grundstück ausdrücklich dem Mann „vorvererbt“ wurde, hat sie keinerlei Anspruch auf das Grundstück.
Für ihren mitbezahlten Anteil des Hauses hat sie allerdings einen Ausgleichsanspruch.
Was im Todesfall des Mannes? Könnte Ehefrau dann z.B aus
dem Haus rausfliegen
,das sie ja zur Hälfte mitbezahlt?