Rückgaberecht auch bei benutzer Ware!

Ca. Mitte Januar gab es ein Urteil (hatte es in der tz gelesen), dass man auch nach „langer Zeit“ und auch bei benutzten Gegenständen noch ein Recht auf Rückgabe wenn sich ein Mangel eben erst nach einer Zeit rauskristallisiert. Hier im konkreten Fall eine Daunenbettdecke die nicht „austinkt“ und erst recht das riechen beginnt, wenn Körperwärme hinzukommt.
Hat jemand einen Hinweis für mich wo ich dieses Urteil korrekt nachlesen kann? DANKE!

Im Archiv der Tz suchen und daraus dann alle wichtigen Daten und fakten entnehmen.

§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Was anderes kann ich mir nicht vorstellen unter „langer Zeit“
Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand

Hallo,

wenn wir nicht gerade vom Handelsblatt reden, sind Urteilszitate in Tageszeitungen oder gar Boulevard-Blättern meiner Erfahrung nach zu 99% völlig uninteressant, weil da im Regelfall nur „entschieden“ wurde, was schon im Gesetz steht.

Im Gesetz steht vereinfacht ausgedrückt: Der Käufer muss hier beweisen,

  1. dass ein Sachmangel gegeben ist (und keine unsachgemäße Nutzung, das muss er sowieso immer, auch vor Ablauf der 6 Monate)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

und

  1. der Sachmangel bei Übergabe der Sache (in § 434 BGB steht, dass nur der Sachmangel zählt, der „bei Gefahrübergang“ schon da war)vorgelegen hat oder angelegt war (§ 476 BGB gilt nur 6 Monate: http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html)

Solche im Nachhinein festgestellten Mängel, die aber nachweislich schon beim Kauf vorgelegen haben / angelegt waren, kann man dann bis zu 2 Jahre geltend machen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html

VG
EK

Ca. Mitte Januar gab es ein Urteil (hatte es in der tz
gelesen), dass man auch nach „langer Zeit“ und auch bei
benutzten Gegenständen noch ein Recht auf Rückgabe wenn sich
ein Mangel eben erst nach einer Zeit rauskristallisiert. Hier
im konkreten Fall eine Daunenbettdecke die nicht „austinkt“
und erst recht das riechen beginnt, wenn Körperwärme
hinzukommt.

Entweder Du hast das falsch verstanden oder der Artikel war Müll. Ein Recht auf Rückgabe besteht bei Mängeln grundsätzlich erst ein Mal nicht. Selbstverständlich bestehen aber auch bei benutzten Sachen Gewährleistungsansprüche. Ich würde mal davon ausgehen, dass 99,9% aller reklamierten Sachen schon benutzt wurden. Einerseits kauft man sich ja nicht Sachen um diese unbenutzt einzulagern, andererseits zeigen sich die meisten Mängel erst bei Benutzung.

Hat jemand einen Hinweis für mich wo ich dieses Urteil korrekt
nachlesen kann? DANKE!

Ein solches Urteil kann es nicht geben, weil sich der Sachverhalt schon aus dem Gesetz (BGB § 433 ff.) ergibt.

Gruß

S.J.

Vielen lieben Dank für die Antwort! Bin unsicher wie in diesem Fall eine „Beweispflicht“ erfolgen kann… Verkäufer sagt beispielsweise: „ich rieche nichts“ und der Käufer sagt: „… ein schlafen ist mit dieser Decke nicht möglich…“. Es wurde vom Käufer auch ca. 6 Wochen gewartet, ob dieser Geruch sich wieder gibt. Dem ist aber leider nicht so und jetzt wäre eben dieses Urteil nicht schlecht um sich darauf berufen zu können… Ich weiß nicht mehr um was es da ging. Auf alle Fälle aber um ein Gebrauchsgut, das nach (ich bilde mir ein, dass es MONATE waren!!) zurückgebracht wurde…

DANKE für deine Antwort. Habe aber leider unter Urteile nichts gefunden… wahrscheinlich weil es ein ganz kleiner Artikel „am Rand“ war…