Hallo liebe Experten,
heute kam mit der Post ein Brief der „Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“ (http://www.wettbewerbszentrale.de), mit dem Inhalt, mein Internetversandhandel verstoße gegen geltendes Recht, da in meinen AGBs der Gerichtsstand angegeben ist. Als Anlage war eine Unterlassungserklärung dabei, die ich bis 19.März unterschrieben zurückschicken soll und einen Betrag von DM 315,65 überweisen soll.(steht auch in der Unterlassungserklärung. Ich unterschreibe also, das ich diesen Betrag zahlen werde).
Muss ich diesen Betrag zahlen und die eErklärung unterschreiben. Meine AGBs werde ich ändern.
Es wäre wirklich toll, wenn Ihr mir helfen könntet.
Nachtrag Vertragsstrafe DM 8000,–
in der Unterlassungserklärung verpflichte ich mich auch noch bei schuldhafter Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 8000,–DM zu zahlen.
Ist das alles rechtens?
Viele Grüsse,
Tanja
Hallo liebe Experten,
heute kam mit der Post ein Brief der „Zentrale zur Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbs“
(http://www.wettbewerbszentrale.de), mit dem Inhalt, mein
Internetversandhandel verstoße gegen geltendes Recht, da in
meinen AGBs der Gerichtsstand angegeben ist. Als Anlage war
eine Unterlassungserklärung dabei, die ich bis 19.März
unterschrieben zurückschicken soll und einen Betrag von DM
315,65 überweisen soll.(steht auch in der
Unterlassungserklärung. Ich unterschreibe also, das ich diesen
Betrag zahlen werde).
Muss ich diesen Betrag zahlen und die eErklärung
unterschreiben. Meine AGBs werde ich ändern.
Es wäre wirklich toll, wenn Ihr mir helfen könntet.
Nimme Deine AGB´s und gehe zum Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - Gelbe Seiten - und lasse diese prüfen. Wenn ein Verstoß vorliegt, ändere Deine AGB´s und zahle den Betrag.
Hallo Tanja,
ich habe folgendes gefunden:
Gerichtsstandsvereinbarungen unwirksam ?
Im geschäftlichen Rechtsverkehr verwenden die Vertragsparteien in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig Klauseln, wonach der Erfüllungs- (Zahlungs-)Ort der zuständige Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten sein soll.
Das Landgericht Karlsruhe erklärte nun eine derartige in den AGB eines Autozubehör-herstellers verwendete Klausel wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz für unwirksam, obwohl der Vertragspartner Vollkaufmann ist.
Die Entscheidung ist nicht unumstritten (anders lautendes Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.06.1995, 4 U 217/94 Zuschießklausel).
Hinweis: Im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr sind derartige Gerichtsstandsvereinbar-
ungen im AGB grundsätzlich unwirksam.
Beschluß des LG Karlsruhe vom 31.10.1995
12 O 492/95
NJW 1996, 1417
ob nun unwirksam = abzumahnen bedeutet weiß ich nicht.
Tschüss
Merit
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Hallo Tanja,
Du bist in das Blickfeld eines sogenannten Abmahnvereins geraten (durch Konkurenten?). Diese Vereine handeln auf der rechtlichen Grundlage des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG). Im Paragraphen 13 dieses Gesetzes ist beschrieben wie ein derartiger Verein beschaffen sein muß um eine Unterlassungserklärung zu verlangen. Die Angaben die der Verein auf seiner Web. macht, sprechen allerdings dafür. Kontrollieren könntest Du die Angaben im Vereinsregister.
Ob die banstandete Angabe des Gerichtsstandes abgemahnt werden kann weiss ich leider auch nicht.
Grüße
Michael
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Hi Tanja,
die Angabe des Gerichtsstandes in deinen AGBs kann unter Umständen unwirksam sein. Damit wäre genau diese Regelung ungültig, nicht aber die gesamten AGBs.
Einen Wettbewerbverstoß im Sinne des UWG sehe ich hier überhaupt nicht. Keiner deiner möglichen Konkurrenten hätte durch diesen Passus in den AGB`s irgendeinen Vorteil oder einen Nachteil.
Außerdem ist diese Sache an und für sich so unbedeutend, dass die Bestimmungen des UWG nicht anzuwenden sind und nicht greifen.
Ich würde dies dem Abmahnverein mitteilen und ihn auffordern, seine Legitimation offen zu legen als zur Abmahnung berechtigter Verein sowie nachzuweisen, wessen Interesssen er vertritt.
Sorgen würde ich mir wegen der Sache nicht machen. Auf keinen Fall etwas unterschreiben! Damit würdest du anerkennen, müßtest zahlen und bei Wiederholung die angedrohte Vertragsstrafe zahlen.
Gruß,
Francesco
Hallo Ihr Lieben,
erstmal vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.
Hier nochmal die Begründung des Vereins:
„Diese gerichtsstandsklausel ist unzulässig, da sie auch den Verkehr mit dem privaten Letztverbraucher betrifft und deshalb nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung unzulässig ist (§ 38 ZPO) Damit liegt eine gemäß § ) AGBG unangemessene Benachteiligung der Vertragspartners vor…“
Ich bin nun wirklich hin-und hergerissen, was ich tun soll. Natürlich möchte ich auch nicht zu viel für einen Anwalt ausgeben. Ausserdem habe ich bedenken, wenn ich die Summe zahle, das es dann gleich die nächste Abmahnung habelt. Weiss jemand von euch woher man Muster AGBs für den Internet-Handel bekommen kann?
Hi Tanja,
die Gerichtsstandklausel ist möglicherweise unzulässig, aber kein Grund für eine Abmahnung. Sie benachteiligt niemanden, und erst recht nicht deinen Vertragspartner. Denn sie ist schlichtweg unwirksam.
Somit kann deswegen auch nicht abgemahnt werden. Für eine Abmahnung muß eine konkrete und tatsächliche Benachteiligung vorliegen. Diese ist hier nicht zu sehen.
Lass dir keine Angst einjagen.
Ich würde eventuell gar nicht auf diese Abmahnung reagieren. Wenn die es nochmal versuchen, schicke die Unterlagen zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft und lass von denen aus prüfen, ob hier nicht etwa ein strafrechtlich relevanter Nötigungsversuch vorliegt.
Die Sache riecht zusehr nach Geldschneiderei.
Wegen deiner AGB würde ich die Gerichtsstandsklausel einfach aus dem §§-Text entfernen. Der zuständige Gerichtsstand ist gesetzlich geregelt und braucht nicht in den AGB aufgenommen zu werden.
Ich war auch mal bei nem „Abmahnverein“ beteiligt (jaja…bin bestimmt net stolz drauf…), daher weiß ich daß der Verein Deutschlands größter „Wettbewerbsverein“ ist und von daher seine Legitimation hat!
Auch bedarf es hier nicht der Konkurrenzsituation, denn Abmahnvereine sollen den Verbraucher schützen (naja, dem Irrglauben unterlag ich mal den in Wirklichkeit wird mit denen auf einfache Weise viel Geld verdient…) sodaß sie prinzipiell das Recht haben abzumahnen - auch Dich!
Wie allerdings Francesco schon darlegte muß für eine Abmahnung ein „Vergehen“ vorliegen, daß dir in irgendeiner Form einen Wettbewerbsvorteil verschafft, was hier unstrittig nicht der Fall ist, zumal es durchaus handelsüblich ist, daß man in Verträgen /AGB´s den Gerichtstand angibt.
Jetzt hier die Unterlassungserklärung zu unterschreiben wäre das Dümmste was du machen kannst, denn diese Abzocker leben nicht von den paar Mark für die Unterlassungserklärung (wobei die Summe meines Wissens eh über dem zulässigen liegt) sondern von der Vertragsstrafe die du im Falle der Widerholung zu zahlen hast und sobald du unterschrieben hast werden die alles versuchen dir dies nachzuweisen! Diese Unterlassungserklärungen gelten dein Leben lang - teilwiese sogar wenn sich das Gesetz diesbezüglich geändert hat!
Ich kann Dir nur empfehlen entweder gar nicht zu reagieren (bei solchen Abzockern ist dsa net mal unhöflich ;o)) oder direkt zum Anwalt zu gehen! Wenn du selbst an die schreibst machst du mit ziemlicher Sicherheit Fehler und allein hast du vermutlich eh keine Chance gegen die, den Betrüger kennen sich meist aus!
Auslandsversand???
Hallo Ihr Lieben,
könnte es vielleicht sein, das ein Vergehen vorliegt, weil ich
auch ins Ausland versende?
Was kann passieren, wenn ich nicht auf das Schreiben reagiere?
War jetzt beim Anwalt…
…und der sagt, die Abmahnung ist gerechtfertigt. Ich solle die Unterlassungserklärung unterschreiben aber den Passus mit der Verpflichtung zur Zahlung der DM 315,65 streichen. Erstmal nicht zahlen und sehen was passiert…
Das werde ich jetzt tun.
Ich danke Euch allen sehr für Eure Unterstützung!!!
Hallo,
folgendes habe ich gefunden:
„Die Vertragsstrafe muß zudem so hoch gesetzt werden, daß sie die Funktion erfüllt, einen neuen Wettbewerbsverstoß durch Sanktionsandrohung zu verhüten und dem Abmahner einen pauschalierten Mindestschadenersatz zu sichern. Durch die Vertragsstrafe darf sich letztlich der Verstoß nicht mehr lohnen.“
Ich denke um den „Vertragsstrafenpassus“ komme ich nicht herum.
Trotzdem vielen Dank!!!
Viele Grüße,
Tanja
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Ich gehe davon aus, daß es sich hier um eine Serienabmahnung handelt, denn da Angaben des Gerichtsstandes durchaus handelsüblich sind wird dieser Verein alle Internetseiten (und sonstiges) durchgegangen sein und hat alle abgemahnt die er fand!
Serienabmahnungen sind verboten und sogar strafbar!
Sieh mal bei http:\www.freedom-for-links.de nach da findest du auch Wege betreffs Abmahnverienen und Serienabmahnungen…