Hallo,
nehmen wir mal an, X schulde aus einer Geschäftsbeziehung dem Y 1.000 Euro.
Nehmen wir weiter an, X und Y einigen sich schriftlich darauf, dass nur 600 Euro zu bezahlen seien, diese Zahlung aber innerhalb von 2 Wochen erfolgen müsse.
Nun seien seit der Vereinbarung mehrere Monate ins Land gezogen, ohne dass eine Zahlung erfolgte.
Sind die vereinbarten 600 Euro bindend oder kann Y den gesamten Betrag einklagen, da sich ja auch X nicht an seine Verpflichtung aus der Vereinbarung gehalten hat.
Welchen Wert hat die schriftliche Vereinbarung?
Gruß
Lawrence
es bleiben die 1000
ganz einfach
die 600 gabs ja nur unter der auflösenden bedingung, dass innerhalb von 14 tagen bezahlt wird
Hallo!
Es kommt bei der Auslegung von Verträgen nicht darauf an, was auf dem Papier steht, sondern was die Parteien bei Vertragsschluss gewollt haben. Schlauerweise sollte man natürlich genau das auch aufschreiben, aber wenn man das nicht tut, hat man hinterher also dei Scherereien mit der Auslegung.
Ich sehe es so: Der Gläubiger sagt: „Okay, ich nehme 600, aber die innerhalb von zwei Wochen“. Es liegt sehr nahe, darin eine auflösende Bedingung zu erkennen, dass also der Gläubiger nach Ablauf der zwei Wochen wieder die 1000 haben will.
Das Problem: Der, der 1000 haben will, hat für seine Behauptung die Darlegungs- und Beweislast. Und wer weiß schon, ob der Beklagte den Richter nicht davon überzeugen kann, dass das mit den zwei Wochen nur so aufgeschrieben worden ist, um den Schuldner zu motivieren - sonst hätte man ja geschrieben, dass es danach wieder 1000 sein sollten.
Ein Prozess mit zwei Anwälten, Termin und Urteil kostet EUR 718,35. Davon hätte man, wenn man 1000 will und 600 zugesprochen bekommt, 40% zu tragen, also EUR 287,34 - knapp die Hälfte dessen, was man kriegt. Es kann also tatsächlich schlauer sein, nur die 600 einzuklagen und in Zukunft schlauer bei der Vertragsgestaltung zu sein (oder Profis ranzulassen).