Vereinsrecht satzungsänderung

Hallo an alle,

bei unserem Fasnachtsverein soll die Satzung geändert werden. In die neue Satzung soll zum einen die " Häsordnung " ( Kleiderordnung ) der einzelnen Untergruppen, und zum anderen soll der Wahltunus der Vorstandschaft geändert werden. Die Frage lautet nun:

  1. Macht es Sinn die Häsordnung bzw. den Wahltunus in die Satzung aufzunehmen? Wenn später an der jeweiligen Häsordnung bzw. an dem Wahltunus etwas geändert werden soll, muß dann die Satzung jedes mal mit geändert werden?

  2. Kann eine Häsordnung auch als Anhang zu einer Satzung geführt werden? Das heißt, die Häsordnung ist für jedes Mitglied bindend, aber es muß nicht gleich die Satzung geändert werden wenn es in der Häsordnung Änderungen geben sollte.

Viele Grüße sendet Euch Christof aus dem Schwabenland

Na der Wahlturnus für den Vorstand der gehört da rein, in die SAtzung, alles andere, kannman so regeln, dass es in der Satzung einen Verweis auf eine Kleiderordnung gibt, die aber nicht Satzungsbestandteil ist.
Sonst fallen jedesmla Kosten, ann, wenn die Hosen von grün auf blau getrimmt werden sollen.
Gruß Tom

Hallo Variokutscher,
da Veränderungen der Satzung lt. Vereinsrecht im Vereinsregister eingetragen werden müssen (über einen Notar), sollte man sich für die Satzung nur auf die notwendigen Inhalte beschränken. Muster z. B. siehe http://www.buergergesellschaft.de/?id=104118
Alles andere könnte als Vereinsbeschluß mit Protokoll auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Versammlung mit beschlußfähiger Mehrheit saktioniert werden. Das hat den Vorteil, wenn sich bestimmte Sachverhalte/Auffassungen ändern, kann der Beschluß auf Antrag geprüft oder geändert werden ohne den notariellen Aufwand incl. Finanzaufwand, wie mein Vorschreiber bereits bemerkte.

MfG LM

Hallo !

und zum anderen
soll der Wahltunus der Vorstandschaft geändert werden.

Die Amtszeit des Vorstand gehört auf jeden Fall in die Satzung.
Wurde der Vorstand z.B. vorher auf 2 Jahre gewählt und soll jetzt künftig erst wieder in 3 Jahren gewählt werden, muss dies in der
Satzung geändert werden

  1. Kann eine Häsordnung auch als Anhang zu einer Satzung
    geführt werden?

ja - so ähnlich würde ich es auch machen.
In der Satzung gibt es doch bestimmt einen §§ , der die Aufgaben des Vorstandes definiert.
Unter diesem §§ würde ich es so formulieren, dass der Vorstand eine
„Kleiderordnung“ für jede Untergruppe beschliessen kann, die in einem bestimmten Medium publik gemacht wird. (Vereinszeitung, Aushang, Flugblatt oder so…)

Viel Erfolg
u. frdl. Gruß
-heddygg-

Hallo nochmal !

da Veränderungen der Satzung lt. Vereinsrecht im
Vereinsregister eingetragen werden müssen (über einen Notar),

Veränderungen müssen nicht zwingend über einen Notar veranlasst werden. Vom Vereinregister gibt es Formblätter, mit denen die
Veränderungen mitgeteilt werden können. Es müssen nur die Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandmitglieder
(i.d.R. 1.+ 2. Vors) beglaubigt werden. Dies kann auch beim Ortsgericht erfolgen.
Kosten: pro Beglaubigung EUR 5,00

==> zumindest ist das bei uns in Hessen so
==> ist das in anderen Bundesländern anders ??

Alles andere könnte als Vereinsbeschluß mit Protokoll auf
einer ordentlichen oder außerordentlichen Versammlung mit
beschlußfähiger Mehrheit saktioniert werden.

ja - das ist natürlich auch eine praktische Lösung.
Jede Änderung der Satzung ist immer mit erheblichem Aufwand
verbunden - also muss man sehen, dass man sich diesen Aufwand erspart.

Frdl. Gruß
-heddygg-

Die Häsordnung sollte nicht Satzungsbestandteil sein. Es muss nicht einmal ein Verweis in die Satzung, dass es so etwas gibt. Diese Häsordnung kann über Beschlüsse geregelt werden.

Auch der Wahlturnus ist weder Muss-, noch Soll- Inhalt der Satzung. Es ist jedoch angeraten es zu regeln um nicht jedes Jahr dem Vereinsregistergericht auf dessen Anschreiben hin zu versichern, das es keine Änderungen im vertretungsberechtigten Vorstand gab. Meistens wird ein Turnus von 2 Jahren gewählt. Nach unten ist dieser Turnus natürlich keineswegs bindend.

ml.