Moin auch,
z. Zt. überprüft der BFH, ob die Grunderwerbsteuer im Falle des Erwerbs privat genutzter Immobilien nach Wegfall der Eigenheimzulage noch verfassungsgemäß ist (Az: II R 4/09). Sollte der BFH entscheiden, dass dem nicht so ist, müsste das Finanzamt bereits bezahlte Grunderwerbssteuern zurückzahlen, sofern der Steuerzahler Einspruch eingelegt hat gegen den Grunderwerbssteuerbescheid. Frage: Wie lange nach Bezahlen der Grunderwerbssteuer kann noch Einspruch eingelegt werden?
Ralph