Grunderwerbssteuer

Moin auch,

z. Zt. überprüft der BFH, ob die Grunderwerbsteuer im Falle des Erwerbs privat genutzter Immobilien nach Wegfall der Eigenheimzulage noch verfassungsgemäß ist (Az: II R 4/09). Sollte der BFH entscheiden, dass dem nicht so ist, müsste das Finanzamt bereits bezahlte Grunderwerbssteuern zurückzahlen, sofern der Steuerzahler Einspruch eingelegt hat gegen den Grunderwerbssteuerbescheid. Frage: Wie lange nach Bezahlen der Grunderwerbssteuer kann noch Einspruch eingelegt werden?

Ralph

Nach der Abgabenordnung beträgt die Frist einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheides. Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.

Moin auch,

ich befürchte du hast recht, s. http://www.anwaelte-bos.de/aktuelles/?id=33&platoCMS…

Danke,

Ralph