Vereinsrecht

Hallo, folgender fiktiver Fall.
Ein Mitglied eines Vereines hat mehrere tausend Euro aus der Vereinskasse unterschlagen. Ein Strafverfahren wird eingeleitet, das Mitglied aber nicht rausgeschmissen. Der Grund für den Nichtrausschmiss sind seine Verdienste für den Verein, die ihm 50% der Mitglieder hoch anrechnen.
Nun wird in diesem Verein ein neuer Vorstand gewählt. Darf der Betrüger überhaupt mitwählen? Auch wenn klar wird das er nur zur Wahl kam um den Vorstand an die Macht zu bringen der zu ihm hält?
Was ist wenn der neue Vorstand wegen der „Freundschaft“ die Anzeige und das Strafverfahren unter den Teppich kehrt?
Vielen Dank
Wodan

Hallo Wodan,

lassen wir mal die Straftat außen vor, der Beschluss, dass das Mitglied nicht ausgeschlossen wurde, sei rechtens.

Nun wird in diesem Verein ein neuer Vorstand gewählt. Darf der
Betrüger überhaupt mitwählen? Auch wenn klar wird das er nur
zur Wahl kam um den Vorstand an die Macht zu bringen der zu
ihm hält?

Das ist die Frage: Was gibt die Satzung her, inwieweit die satzungsgemäßen Rechte (aktives Wahlrecht) eingeschränkt werden dürfen.

Was ist wenn der neue Vorstand wegen der „Freundschaft“ die
Anzeige und das Strafverfahren unter den Teppich kehrt?

Bei mehreren tausend Euro kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt etwas „unter den Teppich kehren“ lässt. Aber da wissen unsere Juristen sicher besser Bescheid, wie so etwas läuft/laufen muss.

Gruß, Karin

Hallo,

Nun wird in diesem Verein ein neuer Vorstand gewählt. Darf der
Betrüger überhaupt mitwählen?

Jedes anwesende Mitglied darf bei der Vorstandswahl mit abstimmen, so die Satzung nichts anderes vorsieht. Stimmrecht ist per Gesetz nur in seltenen Fällen ausgeschlossen, wenn es um Verträge oder einen Rechtsstreit mit dem Mitglied selbst geht.

Auch wenn klar wird das er nur zur Wahl kam um den Vorstand an die
Macht zu bringen der zu ihm hält?

Kommt es auf die eine Stimme an? Sonst müssen „die Anderen“ eben dafür sorgen die Mehrheit in der Mitgliederversammlung zu haben. Gelingt das nicht, stellt sich die Frage, ob man in dem Verein bleiben möchte.

Cu Rene

Zitat von Der Rene:
Stimmrecht

ist per Gesetz nur in seltenen Fällen ausgeschlossen, wenn es
um Verträge oder einen Rechtsstreit mit dem Mitglied selbst
geht.

Moin Rene, verstehe ich das richtig? Wenn ein Rechtsstreit vorliegt darf das Mitglied nicht wählen, oder meinst du das derjenige in dem Thema Rechtsstreit nicht mitwählen darf?

Danke für euere Antworten

Wodan

Hallo,

meinst du das
derjenige in dem Thema Rechtsstreit nicht mitwählen darf?

Nur in der Sache des Rechtsstreits (§34 BGB - hatte ich vergessen dazu zu schreiben).

Cu Rene