Hallo,
es ist möglich, nachträglich den Nachnamen des Ehemannes einzunehmen? Die Ehe ist nicht geschieden; die Eheleute leben aber seit einiger Zeit offiziell getrennt. Falls es möglich ist, welche Behörde ist dafür zuständig?
Vielen Dank
Hallo,
es ist möglich, nachträglich den Nachnamen des Ehemannes einzunehmen? Die Ehe ist nicht geschieden; die Eheleute leben aber seit einiger Zeit offiziell getrennt. Falls es möglich ist, welche Behörde ist dafür zuständig?
Vielen Dank
Ja, wie aus § 1355 Abs. 3 S. 2 BGB hervorgeht ist es auch nach Eheschließung möglich einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen.
Allerdings geht das nur, wenn beide Ehegatten dies wollen (Konsensprinzip). Dass die Ehegatten getrennt leben, schließt diese Möglichkeit nicht aus. Es stellt sich aber die Frage, was damit noch bezweckt werden soll, sollte die Ehe gescheitert sein. Insbesondere wird es unter diesen Umständen schwierig werden, die Namensänderung durchzusetzen, wenn sich ein Ehegatte quer stellt.
Zuständig ist das örtliche Standesamt.
Gruß
Steffen
falsches Brett
Hallo.
Falls es möglich ist, welche Behörde ist dafür zuständig?
Das hättest Du besser mal im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ gefragt.
Gruß Conni
falsches Brett? Nee, wieso?
Erstens hat Leera doch eine sachlich richtige Antwort erhalten, wobei es ihr ja wohl auch primär um die Frage ging, ob es grundsätzlich überhaupt möglich ist den Familiennamen des Ehegatten nach der Eheschließung anzunehmen.
Zweitens ist die sekundäre Frage nach der Zuständigkeit auch immer eine rechtliche Frage. Hier im Übrigen in der selben Norm geregelt, die auch die materielle Rechtslage bestimmt.
Aber freue dich über das Sternchen, das du für diesen sinnlosen Beitrag erhalten hast…