Hallo zusammen,
die kurzen und knappen Ratschläge, die hier erteilt wurden, entbehren ganz offensichtlich detaillierter Sachkenntnis!
Die betroffenen Verfasser der Ratschläge mögen meine Kritik verzeihen und sich folgendes zu Gemüte führen:
Ich mußte mich jahrelang mit der Abrechnungsscheiße herumschlagen, das ist keine spaßige Sache. Sicher gibt es unter den Vermietern üble Gestalten, viele erledigen ihre Angelegenheiten aber auch ordnungsgemäß. Als ehemaliger „Profi“ möchte ich mich hier einmal zur Not des „anständigen“ Vermieters einlassen:
Die Erfahrung lehrt folgendes:
Ist die Kaution erst einmal zurückgezahlt und es ergeben sich noch Forderungen gegen den ehemaligen Mieter, läuft der Vermieter ewig hinter dem Geld her, da die Zahlungsmoral ehemaliger Mieter zu etwa 25% unter aller Sau ist!
Fakt ist, daß dem Vermieter vom Gesetzgeber eine angemessene Frist zugebilligt wird, um zu prüfen, ob noch Forderungen gegen den Mieter bestehen.
„Angemessen“ wird nach den konkret vorliegenden Umständen beurteilt. Es besteht z.B. die Möglichkeit, daß der Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnung außer Haus anfertigen läßt.
Das steht ihm zu.
Endet der Abrechnungszeitraum (wie häufig) zum 31.12. eines Jahres, dauert es erfahrungsgemäß mindestens bis Ende Januar, bis sämtliche für die Abrechnung relevanten Rechnungen vorliegen.
Ich mußte mich in dieser Sache oftmals z.B mit den Stadtwerken herumschlagen, weil die Strom/Wasser-Abrechnungen bis Mitte Februar immer noch nicht vorlagen. Sind die Rechnungen dann endlich alle da, muß der Vermieter aus diesen Abrechnungen für Müll, Wasser usw. erst einmal die für den Abrechnungszeitraum relevanten Kosten ermitteln, da sich die Stadt mit schöner Regelmäßigkeit nicht nach dem Abrechnungszeitraum des Vermieters richtet, sondern diesen selbst nach billigem Ermessen festlegt.
Somit rechnet die Stadt also nach Gutdünken z.B. vom 08.01.2000 bis 02.02.2001 ab, je nachdem, wann abgelesen wurde.
Hat der Vermieter nun endlich alle relevanten Kosten erfaßt, füllt er Formulare aus und übermittelt diese an das Abrechnungsunternehmen (Kalorimeta, Brunata usw…). Das kann durchaus bis Ende Februar - und auch länger - dauern.
Hier ist zu berücksichtigen, daß der Vermieter gezwungen ist,
eine sachlich richtige und zudem noch schlüssige Abrechnung zu erstellen. Erfüllt die Abrechnung diese Bedingungen nicht, ist sie hinfällig und der Vermieter verliert seinen Anspruch auf Ausgleich der Nachforderungen.
Dementsprechend ist Sorgfalt angezeigt.
Die Abrechnungsunternehmen sind Anfang eines Jahres IMMER chronisch überlastet, weil die meisten Leute per 31.12. abrechnen. Also zieht es sich teilweise bis MAI (!) hin, bis das Abrechnungsunternehmen endlich die Abrechnungen erstellt und an den Vermieter zurückgeschickt hat. Dieser muß die Abrechnungen nun erneut prüfen, da diese (eigene Erfahrung mit der Kalorimeta) zu etwa 15% fehlerhaft sind. Leider sind die Leute bei der Kalorimeta nicht in der Lage, Daten aus Formularen fehlerfrei in den Computer zu übertragen. Stellt der Vermieter Fehler fest, DARF er die Abrechnungen nicht versenden. Das Abrechnungsunternehmen erstellt die fehlerhafte Abrechnung neu - wieder sind 2-3 Wochen dahin…
Läuft die Sache wie beschrieben, trifft den Vermieter kein Verschulden. Wer hier vorzeitig Mahnbescheide erläßt oder klagt, bleibt auch schon mal auf seinen Anwaltskosten sitzen…
Ich habe selbst auf Geheiss meines Herrn einige Klagen (keine Ahnung mehr, wie viele es genau waren) in dieser Sache erfolgreich abgewehrt, also: VORSICHT !
Tatsache ist aber, daß der Vermieter nur so viel von der Kaution einbehalten darf, wie ihm voraussichtlich nach erfolgter Abrechnung zusteht.
Die sichere und für beide Parteien beste Lösung: Der Vermieter zahlt die um einen angemessenen Sicherheitsbetrag (Maßstab: letzte Abrechnung und geleistete Vorauszahlungen) geminderte Kaution sofort zurück, den Rest gibt es nach erfolgter Abrechnung.