ein 12 jähriger Junge ist von einem fremden Erwachsenen mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Die Polizei wurde von den Freunden des Jungens gerufen. Als die Polizei eintraf , verhielten sie sich sehr desinteressiert zu diesem Vorfall und nahmen den Vorfall auch nicht auf. Die Polizisten nahmen sich nicht einmal die Zeit den Jungen nach Verletzungen anzuschauen. Frage ist: Ist die Polizei verpflichtet die Körperverletzung auzunehmen?
Frage ist: Ist die Polizei verpflichtet die Körperverletzung auzunehmen?
Ja.
http://dejure.org/gesetze/StPO/163.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html
Gruss
Iru