Schenkungsausgleich im Erbfall

Angenommen im Grundbuch ist ein Wohnrecht eingetragen, es kommt zum Erbfall und das Wohnrecht mindert den Wert des Objektes erheblich, wäre dieses Wohnrecht eine Schenkung und somit ausgleichspflichtig?

Hi,

diese Angabe sind recht dürftig. Wer ist gestorben, der Wohnrechtinhaber oder der Eigentümer?

Warum wurde das Wohnrecht eingetragen? Wurde es deswegen eingetragen, weil der Wohnrechtsinhaber ehemaliger Eigentümer der Immobilie war und diese dann an den Wohnrechtsgeber verschenkt hat?

Welchen Umfang hatte das Wohnrecht?

Gruß
Tina

Moin, kismayu,

Angenommen im Grundbuch ist ein Wohnrecht eingetragen, es
kommt zum Erbfall und das Wohnrecht mindert den Wert des
Objektes erheblich, wäre dieses Wohnrecht eine Schenkung und
somit ausgleichspflichtig?

das Wohnrecht könnte mal eine Schenkung gewesen sein, muss aber nicht, in den meisten Fällen liegt dem Wohnrecht eine Leistung zugrunde. Die Schenkung wäre eh nur dann interessant, wenn sie nicht länger als 10 Jahre zurückläge.

Grundsätzlich kann kein Erbe erwarten, dass er ein Erbteil in dem Zustand erhält, den er sich erträumt. Das Objekt war bereits vorher „im Wert gemindert“, daran ändert der Erbfall nichts.

Gruß Ralf

Also nochmal etwas genauer, der Eigentümer hat das Wohnrecht eingetragen, dann starb der Eigentümer und der jenige dem das Wohnrecht zusteht wird zugleich Erbe in einer Erbengemeinschaft. Steht nun dem anderen Erbe bei der Erbschaftsauseinandersetzung ein Schenkungsausgleich zu?
Wohnrecht wurde nur 1 Jahr vor dem Erbfall eingetragen.

Vielen Dank, kismayu