Hallo, die überlebende Ehefrau (2. Ehe für den Verstorbenen) steht nicht mit im Grundbuch, Haus und Gründstück waren in 2. Generation im Besitz des Verstorbenen. Vor 1990 wurde in der DDR ein gemeinsammes Testament gemacht, beide Ehepartner haben sich gegenseitig als alleinige Erben eingesetzt. Wie ist hier die rechtliche Situation bzgl. Haus und Grundstück?
Hi, da greift noch das Erbrecht der ehemaligen DDR. http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…
Fachanwalt ausuchen wäre angebracht.
Mfg ramses90
Soweit tatsächlich nur eine gegenseitige Erbeinsetzung vorliegt (ohne z.B. in der DDR unzulässige Vor und Nacherbfolgen) sehe ich zunächst keine Probleme.
Was soll denn nun erfolgen? Geht es um die Umschreibung/Berichtigung des Grundbuches nach dem überlebenden Ehegatte? Ist das Testament beim staatlichen Notariat errichtet oder privatschriftlich? Ist es schon eröffnet? …
ml.
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