Geldtendmachung von Kosten beim Kläger
Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Mär 2010
Hallo Wissende,
völlig fiktiver Fall:
Ein Kläger (K) hat einen Beklagten (B) verklagt und verloren. Es gibt ein AG-Urteil, wonach die Klage abgewiesen wird, die Kosten durch den K zu tragen sind und das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Wegen geringen Streitwerts sind Rechtsmittel nicht möglich.
Das Problem ist, dass B Auslagen gemacht hat, die zur Abwehr der Klage nötig waren (60 Euro für eine Bestätigung der Bank, die das Gericht angefordert hat).
Der Beklagte B hat auch einen Anwalt A, dieser hat seine Kosten bereits festetzen lassen. Bezüglich der 60 Euro hat er seinem Mandanten geraten, dies schriftlich unter Fälligstellung beim K einzufordern und ggf. Mahnbescheid zu beantragen.
Der Beklagte hat aber von einem Bekannten den Tipp bekommen, an das Gericht zu schreiben und Kostenfestsetzung zu beantragen, die dann ebenfalls vollstreckbar ist.
B will nicht die Ratschläge seines Anwalts in Zweifel ziehen, aber die Aussicht auf Korrespondenz mit K begeistert ihn ebensowenig wie das Kosten/Prozessrisiko beim Mahnbescheid, falls nicht gezahlt wird. Die Variante mit der Kostenfestsetzung bei dem Gericht, das ja auch die Ursprungsakte hat, wäre ihm lieber.
Frage an die Experten: Geht das auch, oder geht nur der vom Anwalt aufgezeigte Weg ?
Gruss
Hans-Jürgen
