Geldtendmachung von Kosten beim Kläger

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Mär 2010

Hallo Wissende,

völlig fiktiver Fall:

Ein Kläger (K) hat einen Beklagten (B) verklagt und verloren. Es gibt ein AG-Urteil, wonach die Klage abgewiesen wird, die Kosten durch den K zu tragen sind und das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Wegen geringen Streitwerts sind Rechtsmittel nicht möglich.

Das Problem ist, dass B Auslagen gemacht hat, die zur Abwehr der Klage nötig waren (60 Euro für eine Bestätigung der Bank, die das Gericht angefordert hat).

Der Beklagte B hat auch einen Anwalt A, dieser hat seine Kosten bereits festetzen lassen. Bezüglich der 60 Euro hat er seinem Mandanten geraten, dies schriftlich unter Fälligstellung beim K einzufordern und ggf. Mahnbescheid zu beantragen.

Der Beklagte hat aber von einem Bekannten den Tipp bekommen, an das Gericht zu schreiben und Kostenfestsetzung zu beantragen, die dann ebenfalls vollstreckbar ist.

B will nicht die Ratschläge seines Anwalts in Zweifel ziehen, aber die Aussicht auf Korrespondenz mit K begeistert ihn ebensowenig wie das Kosten/Prozessrisiko beim Mahnbescheid, falls nicht gezahlt wird. Die Variante mit der Kostenfestsetzung bei dem Gericht, das ja auch die Ursprungsakte hat, wäre ihm lieber.

Frage an die Experten: Geht das auch, oder geht nur der vom Anwalt aufgezeigte Weg ?

Gruss

Hans-Jürgen

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Geldtendmachung von Kosten beim Kläger

    Es ist sehr seltsam, warum der eigene Rechtsanwalt nicht gleich bei Einreichung seiner Kosten (die er ja ohnehin Namens des Beklagten geltend macht) die anderen Parteikosten nicht mit zur Festsetzung beantragt hat. Regelmäßig erfolgt dies zusammen.

    Sowohl der vom Anwalt beschriebe Weg, als auch der Weg der Kostenfestsetzung (hier, soweit ich das richtig erfasse im Wege der Nachfestsetzung) bei Gericht könnte beschritten werden. Die Nachfestsetzung ist hier die einfachere. Eine einfache Koresspondenz mit dem Kläger mit einer Fristsetzung zur Zahlung könnte vorgeschaltet werden. Dies ist immer noch das (ggf.) schnellste Vefahren. Spätestens wenn man den Kostenfestsetzungsbeschluss hat, muss man auch wieder mit dem Kläger in Kontakt treten. Warum also nicht auch schon vorab.

    ml.

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